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BGH in Karlsruhe prüft: Bekommt Maler Beltracchi seine Fälschung zurück?

News BGH in Karlsruhe prüft: Bekommt Maler Beltracchi seine Fälschung zurück?

Quelle: picture alliance / Peter Kneffel/dpa
dpa

Wolfgang Beltracchi fordert die Herausgabe seines berühmten Gemäldes «Rotes Bild mit Pferden» – doch wem gehört das Kunstwerk wirklich? Der Bundesgerichtshof muss entscheiden.

Maler Wolfgang Beltracchi kämpft vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um die Herausgabe des von ihm gefälschten Gemäldes «Rotes Bild mit Pferden». Es geht also um jenes Werk, dessentwegen vor mehr als 15 Jahren einer der größten Kunstfälscher-Skandale der Nachkriegsgeschichte aufflog.

Der fünfte Zivilsenat am BGH in Karlsruhe muss die Eigentumsrechte klären. Und nach einer vorläufigen Einschätzung könnte es schlecht für den Künstler aussehen. Eine Entscheidung soll am 15. Januar fallen. (Az. V ZR 242/24)

 

Der Fall Beltracchi

Der im nordrhein-westfälischen Höxter geborene Beltracchi hatte die Kunstwelt hinters Licht geführt, Kenner und Gutachter brüskiert, die seine Werke bekannten Malern zuordneten. Er schuf Werke, die als verschollen galten, malte sie auf alte Leinwände, fälschte Galerie-Aufkleber auf der Rückseite und versah die Werke mit der Herkunftslegende einer angeblichen Sammlung. Eklatante Widersprüche fielen den Fachleuten angeblich nicht auf. Der Markt saugte die frische Kunstware gierig auf. Beltracchi machte Millionen.

Bis der Schwindel 2010 aufflog: In dem für fast 2,9 Millionen Euro versteigerten Gemälde «Rotes Bild mit Pferden» – angeblich von Heinrich Campendonk – wurde das Pigment Titanweiß nachgewiesen, das es zur Zeit der vermeintlichen Entstehung 1914 noch nicht gab. Beltracchi wurde als Meisterfälscher berühmt – und 2011 mit Komplizen vom Landgericht Köln zu Haftstrafen verurteilt.

 

Worum es am BGH geht

Juristisch ist der Fall komplex: Beltracchi ließ das Bild einst durch ein Auktionshaus versteigern, übertrug diesem aber nicht das Eigentum. Den Zuschlag erhielt eine maltesische Gesellschaft, die später angesichts des aufkommenden Fälschungsverdachts vom Kaufvertrag zurücktrat. «Ein Prozess zwischen der Gesellschaft und dem Auktionshaus endete mit einem Vergleich, in dessen Folge das Auktionshaus das Gemälde zurückerhielt», erläuterte der BGH. Anschließend habe das Auktionshaus das Gemälde weiterveräußert.

Vom Käufer verlangt Beltracchi das Bild nun zurück. Er meine, Eigentümer des Gemäldes zu sein. Am Landgericht Freiburg und am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte der Maler keinen Erfolg – dagegen wendet er sich jetzt an den BGH.

Nach vorläufiger Beratung könnte der Senat allerdings die Sichtweise des OLG stärken, wie aus den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin Bettina Brückner hervorging. Nach dem Gesetz werde man nicht allein durch den Kauf, sondern durch die Übergabe einer Sache deren Eigentümer.

 

«Das Ergebnis ist völlig unbefriedigend»

Dem hielt der Anwalt Beltracchis entgegen, die Rückabwicklung habe zum Ziel, die Vermögensverhältnisse wiederherzustellen. Niemand solle mehr erhalten, als er vorher gehabt habe. «Das Ergebnis ist völlig unbefriedigend.»

Die Anwältin des Beklagten entgegnete, hätte man eine bestimmte Form der Rückabwicklung haben wollen, hätte man dies vertraglich so regeln können. Es gebe keine Vorschrift, nach der das Eigentum wieder an den Alteigentümer fallen müsse. Warum Beltracchi das Bild zurückhaben möchte, ob er Pläne damit hat, dazu sagten seine Anwälte auf Nachfrage eines Reporters nichts.

 

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