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Der Wolf bleibt am Leben! Warum die Jagd gestoppt wird

News Der Wolf bleibt am Leben! Warum die Jagd gestoppt wird

Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
dpa

Wolfstourismus, politische Debatten: Warum die Jagd auf das Tier im Nordschwarzwald vorerst gestoppt wird – und was Naturschützer dazu sagen.

Wochenlang haben Jäger ihn gesucht, zwei Gerichte haben seinen Tod abgesegnet, viele Menschen in Baden-Württemberg haben mitgefiebert – und der Wolf? Der streift noch immer frei durch den Nordschwarzwald. Nun zieht das Land Baden-Württemberg die Konsequenzen: Die Jagd auf den Rüden mit der nüchternen Kennung «GW2672m» ist vorerst beendet. Das Umweltministerium verlängert die Abschussgenehmigung für den sogenannten Hornisgrinde-Wolf nicht.

Dabei hatte das Land wirklich alles versucht. Professionelle Jäger durchkämmten wochenlang die Region – im offiziellen Auftrag des Landes, mit richterlichem Segen. Und trotzdem blieb der Wolf unauffindbar. Am Ende hat die Natur das Problem vorläufig selbst gelöst: Die Ranzzeit, die Paarungszeit der Wölfe, neigt sich dem Ende – und damit zum einen auch die Grundlage für den Abschuss, zum anderen hat der Wolf sein Verhalten zuletzt geändert.

Verliebt, verfolgt, entkommen

Das Tier hatte sich, offenbar auf der Suche nach einer Partnerin, wiederholt Menschen mit Hunden bis auf wenige Meter genähert. Experten erklären das nüchtern: Mangels Artgenossinnen zeigte der Wolf in der Ranzzeit Interesse an Hündinnen. Weniger nüchtern war die Reaktion der Öffentlichkeit: Rund um das Tier entwickelte sich ein regelrechter Wolfstourismus. Schaulustige zog es in den Nordschwarzwald, viele mit Fotoapparaten – und etliche auch mit Hunden.

Aber das Interesse des Wolfes an Hunden hat mit dem Ende der Ranzzeit nachgelassen. Bereits im Februar seien deutlich weniger Sichtungen gemeldet worden als im Vormonat – früher als im Vorjahr, wo dies erst Mitte März der Fall war. «Auf dieser fachlichen Basis wird die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht verlängert», teilte das Ministerium mit.

Ministerium: Keine Entwarnung

Können die Naturschützer und Wolfsfreunde also aufatmen? Eine grundsätzliche Entwarnung sei das nicht, betont das Ministerium. Ohne gezielte Eingriffe werde sich am Verhalten des Wolfes nach Einschätzung von Experten nichts ändern – zur nächsten Ranzzeit drohe das gleiche Schauspiel.

Die Forschungs- und Versuchsanstalt Baden-Württemberg (FVA) soll deshalb Konzepte zur Vergrämung erarbeiten, teilte das Ministerium mit. «Wir legen die Hände nicht in den Schoß», versicherte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Man werde die Lage genau beobachten.

Naturschützer sehen sich bestätigt

Dass es überhaupt so weit kam, hat auch eine juristische Vorgeschichte. Naturschützer hatten gegen den Abschuss geklagt – und verloren. Eine zumutbare Alternative zur Tötung gebe es nicht, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Das Argument der Kläger: Im Südwesten seien ohnehin nur vier Wölfe nachgewiesen; einen davon zu erschießen käme einem Viertel der bekannten Population gleich.

Nach der Entscheidung des Umweltministeriums ist die klagende Naturschutzinitiative (NI) zufrieden: «Es ist genau das eingetreten, was wir vor Gericht vorgetragen haben», sagt Wolfgang Epple, Biologe und wissenschaftlicher Beirat der NI. «Es gibt keine Lebensgefahr durch den Wolf, das hat das Tier bei rund 200 Sichtungen unter Beweis gestellt.»

Kläger: Nur wenige Wölfe im Land

Am Ende war es aber weniger die Justiz als die Biologie, die den Wolf rettete. Denn die Genehmigung war von Anfang an an die Ranzzeit geknüpft – und die geht nun zu Ende. Für eine Verlängerung hätte es neue Argumente gebraucht, neue Klagen wären wohl gefolgt.

Die Landtagswahl macht die Sache zudem politisch heikel: Umweltministerin Walker ist nach der Wahl nur noch kommissarisch im Amt – ob sie unter diesen Umständen noch eine neue Genehmigung erteilen wollte, darf bezweifelt werden.

So endet vorerst eine der seltsamsten Jagdgeschichten des Landes. In Baden-Württemberg leben erst seit rund zehn Jahren wieder Wölfe, vier männliche Tiere gelten als sesshaft.

 

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