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Freundin getötet? – Auslieferung laut Karlsruher Gericht zulässig

News Freundin getötet? – Auslieferung laut Karlsruher Gericht zulässig

Quelle: Arne Dedert
dpa

Ein 33-jähriger Deutscher soll im Schweden-Urlaub seine Freundin getötet haben. Das OLG Karlsruhe erklärt seine Auslieferung für zulässig. Was dazu führte und welche Bedingungen gelten.

Ein Mann, der seine Freundin während eines gemeinsamen Urlaubs in Schweden getötet haben soll, darf dorthin ausgeliefert werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Der Ort der dem Deutschen vorgeworfenen Tat liege in Schweden, auch sei dort die Leiche der 29 Jahre alten Frau gefunden worden, hieß es zur Begründung. «Ein solcher Vorgang verletzt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in erheblichem Maße und begründet ein vorrangiges Interesse, die Tat vor Ort gerichtlich aufzuklären.»

Zudem hätten die schwedischen Justizbehörden zugesichert, dass der Verdächtige im Falle seiner rechtskräftigen Verurteilung auf seinen Wunsch hin nach Deutschland zurücküberstellt wird. Eine möglicherweise verhängte Freiheitsstrafe könne er dann in Deutschland verbüßen.

Schweden bemühte sich erfolgreich um Auslieferung

Die aus Heilbronn kommende Frau war seit Juli vermisst und Anfang August schließlich im schwedischen Kalmar tot gefunden worden. Ihr Lebensgefährte steht unter dringendem Tatverdacht. Die schwedischen Behörden hatten einen Europäischen Haftbefehl gegen den Mann erlassen; später wurde er nahe seinem Wohnort im Landkreis Karlsruhe festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Schweden hatte sich zuvor um die Auslieferung des 33-Jährigen bemüht. Dieser hatte der Überstellung nach Schweden nicht zugestimmt, daraufhin musste das OLG Karlsruhe entscheiden. Nun muss noch die Generalstaatsanwaltschaft zustimmen, wie zuvor bereits angekündigt. Dann werde der Mann innerhalb von höchstens zehn Tagen überstellt.

 

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