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Geiselnahme in Karlsruher Apotheke: Prozess gegen 21-Jährigen beginnt

Nachrichten Geiselnahme in Karlsruher Apotheke: Prozess gegen 21-Jährigen beginnt

Quelle: Christoph Schmidt/dpa
dpa

Geiselnahme, lange Verhandlungen, Entwarnung. Es waren bange Stunden in einer Karlsruher Apotheke, bevor die Polizei stürmen und die Geiseln befreien konnte. Jetzt steht der Verdächtige vor Gericht.

Er hat mehrere Geiseln genommen und ein Millionen-Lösegeld gefordert – fast ein Jahr nach einer spektakulären Geiselnahme in einer Apotheke steht von Montag (8.30 Uhr) an ein 21 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Karlsruhe. Die Anklage lautet unter anderem auf erpresserischen Menschenraub mit Geiselnahme und Freiheitsberaubung sowie versuchte, besonders schwere räuberische Erpressung.

Der 21-Jährige hatte im März vergangenen Jahres in einer Karlsruher Apotheke in der Innenstadt drei Menschen mit einer Schreckschusswaffe bedroht und als Geiseln genommen; weitere acht Menschen versteckten sich in einem anderen Raum des Geschäftes. Spezialkräfte der Polizei stürmten die Apotheke schließlich und nahmen den mutmaßlichen Täter fest.

Vorangegangen waren stundenlange Verhandlungen. Die Polizei hatte während des gesamten Einsatzes Kontakt in die Apotheke hinein gehabt. Was das Motiv des Mannes war, war zunächst unklar. Neben der Forderung von sieben Millionen Euro Lösegeld hatte er am Tattag auch verlangt, mit einer bestimmten Person sprechen zu dürfen. Auch soll er gedroht haben, die Geiseln zu töten, sollten seine Forderungen nicht erfüllt werden. Der Verteidiger des 21-Jährigen wollte sich nicht äußern.

Der vorbestrafte und wegen diverser Eigentums- und Gewaltdelikte polizeibekannte Mann saß zunächst in Untersuchungshaft und musste dann noch eine Reststrafe aus einer vor der Geiselnahme verübten Tat absitzen. Zum Prozessauftakt werde lediglich die Anklage verlesen und der Mann zur Person, jedoch nicht zur Sache befragt. Dies solle erst im Verlauf weiterer Verhandlungstage geschehen, sagte ein Gerichtssprecher.

Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch 20 Jahre alt war, gilt er als Heranwachsender. Der Prozess wird daher vor der Jugendkammer verhandelt. Ob der 21-Jährige letztlich nach Jugend- oder doch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, hängt von der Einschätzung des Gerichts ab.

 

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