Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
Land will umstrittene 800-Quadratmeter-Regel aufheben

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Land will umstrittene 800-Quadratmeter-Regel aufheben

Quelle: dpa/Sebastian Gollnow

Die Landesregierung hebt die umstrittene 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel auf. Die Regelung werde durch entsprechende Hygiene- und Sicherheitsregeln ausgeglichen, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag an.

Er begründete den Schritt mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, wonach die Regelung dem Gleichheitsgebot widerspreche. Kommende Woche dürften zudem unter anderem Friseure und Fußpfleger unter strengen Auflagen wieder öffnen, kündigte Kretschmann an. Auch wolle man die Ausgangsbeschränkungen für Bewohner von Pflegeheimen lockern und die Beschränkungen von Zahnärzten aufheben.

Kretschmann hatte zuvor an einer Schalte mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den anderen Ministerpräsidenten zur Corona-Krise teilgenommen. Er begrüßte das weitgehende Festhalten von Bund und Ländern an den Corona-Beschränkungen. Erst müsse man sich anschauen, wie die vor zwei Wochen unternommenen ersten Schritte der Öffnung wirkten, bevor man weitere Entscheidungen treffe, sagte er nach der Bund-Länder-Schalte. Dem anschwellenden Chor derer, die breitere Lockerungen fordern, habe man widerstanden. Man dürfe jetzt nicht leichtsinnig werden. „Wir sind mitten in der Pandemie.“

Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten sich am Donnerstag nur auf Lockerungen in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens geeinigt – vor großen Schritten in Richtung Normalität schrecken Bund und Länder aber noch zurück. So sollen Spielplätze, Museen und Zoos unter Auflagen wieder geöffnet werden dürfen. Wie es etwa mit Schulen und Kitas weitergehe, soll erst am 6. Mai entschieden werden. Die Chefs der Staatskanzleien sollten nun einen Fahrplan für die Öffnung von Schulen und Kitas erarbeiten, sagte Kretschmann.

Der Handelverband Baden-Württemberg begrüßte die Aufhebung der Regel. „Wir freuen uns sehr, dass damit unsere zentrale Forderung nach einer Öffnung ohne Wenn und Aber erfüllt und die flächendeckende Öffnung im baden-württembergischen Einzelhandel möglich ist – dies natürlich ebenso flächendeckend unter Einhaltung aller notwendigen Hygieneregeln“, teilte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann am Donnerstagabend mit.

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