Nachrichten
Laut Ergebnissen von Ermittlerin: Kein großes Problem mit Belästigung in Behörden

Nachrichten Laut Ergebnissen von Ermittlerin: Kein großes Problem mit Belästigung in Behörden

Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
dpa

Haben die Landesbehörden ein Problem mit sexueller Belästigung? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss im Landtag. Nun gibt es erste Ergebnisse einer Ermittlerin.

Nach der Auswertung von knapp 100 Verdachtsfällen der sexuellen Belästigung in Behörden des Landes sieht eine Ermittlerin keine größeren Probleme. Bei den Fällen handele es sich «überwiegend um niederschwellige Handlungen einzelner Personen, ohne dass ein strukturelles Problem zu erkennen wäre», schreibt die Ermittlungsbeauftragte Bärbel Hönes in ihrem Bericht an den Untersuchungsausschuss im Landtag zum Polizeiskandal.

Die meisten Fälle erreichten die Grenze zur Strafbarkeit nicht. Schwerpunkte lägen im Bereich der sexualisierten Sprache, körperliche Berührungen seien im niedrigschwelligen bis mittleren Bereich, so die Ermittlungsbeauftragte. Der Umgang der Behörden mit den gemeldeten Verdachtsfällen sei zudem ordentlich.

Die Richterin war vom Untersuchungsausschuss eingesetzt worden, um einen Überblick über die Vorwürfe sexueller Belästigung in Behörden und den Umgang des Landes damit zu bekommen. Sie hatte dafür den Zeitraum zwischen Juni 2012 und Juni 2022 untersucht und Ermittlungsakten ausgewertet.

16 bewusste Berührungen am Po

Aus dem Bericht geht hervor, dass in diesem Zeitraum 130 Verdachtsfälle sexueller Belästigung gemeldet wurden, die meisten aus dem Bereich der Polizei. Ausgewertet wurden von der Ermittlerin dann 91 Fälle. Beim Großteil (71 Fälle) sei es um Anzüglichkeiten oder kleinere körperliche Berührungen gegangen. In 16 Fällen ging es jedoch auch um eine bewusste Berührung am Po, in 14 Fällen um Berührungen an der Brust. In zehn Fällen hätten auch Küsse eine Rolle gespielt, schreibt die Ermittlerin.

Der Untersuchungsausschuss im Landtag befasst sich mit sexueller Belästigung bei der Polizei, mit der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU). Es geht dabei auch darum, wie der inzwischen freigestellte Inspekteur der Polizei auf den Posten kam und wie Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden.

Der Polizeibeamte war am 14. Juli vergangenen Jahres vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. Seit Anfang April ist der Freispruch auch rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen und entschieden, dass das Verfahren in Stuttgart nicht zu beanstanden sei.

 

Weitere Nachrichten

Hitze und Starkregen: So groß wird die Erdbeerernte 2026

Wegen der Hitzewelle im Juni endete die Erdbeersaison früher als erwartet. Und trotzdem haben die Anbauer in diesem Jahr einen Grund, zufrieden zu sein.

Wo das Land aus Sicht des Rechnungshofs sparen kann

Eintrittspreise für Museen, unklare Förderprogramme oder ins Ausland entsandte Lehrer: Der Rechnungshof hat Vorschläge, wo in Baden-Württemberg sorgsamer mit Steuergeld umgegangen werden könnte.

Neue Zahlen: So entwickelt sich der Ausbau der Windkraft im Südwesten

Jahrelang gingen im Südwesten nur wenig neue Windräder ans Netz. Nun sind ein paar mehr dazu gekommen. Warum es immer noch zu wenige sind - und was die Politik als Ursache sieht.

Rettungsdienste warnen: Bagatellfälle belasten Versorgung

Immer mehr Rettungswagen-Einsätze in Baden-Württemberg: Auch bei harmlosen Beschwerden wird Hilfe gerufen. Das entwickelt sich zur Belastung für die Sanitäter und die Notfallversorgung.

Sommer kehrt zurück – Sonne vertreibt Gewitter in Baden-Württemberg

Erst Schauer, dann Sonne: Wer am Sonntag noch den Regenschirm brauchte, darf sich zum Wochenbeginn auf Sommerfeeling freuen. Welche Regionen profitieren, verrät der Wetterdienst.



















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.