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Mehr Masern in Karlsruhe – Fälle auch in Rheinland-Pfalz

News Mehr Masern in Karlsruhe – Fälle auch in Rheinland-Pfalz

Quelle: Marius Becker/dpa
dpa

Nach dem Masernausbruch in Karlsruhe hat sich die Zahl der Infizierten erhöht. Einige der Erkrankten sind in Nachbarländern. Wer betroffen ist und wie man sich selbst gegen Masern schützen kann.

Nach dem Masernausbruch in Karlsruhe gibt es nun auch erste Fälle in Rheinland-Pfalz und im französischen Elsass. Die Zahl der infizierten Menschen sei auf 27 angestiegen, einige der Betroffenen wohnen in der Stadt Pirmasens, teilte das Landratsamt Karlsruhe auf Anfrage mit.

Auch außerhalb der christlichen Gemeinde, in der die Krankheit ausbrach, sei eine Familie erkrankt. Diese lebe aber mit betroffenen Menschen in einer Hausgemeinschaft. Der Anstieg der Zahl sei erwartbar gewesen, hieß es. Die Folgeinfektionen seien meistens bei nicht immunen Kindern innerhalb der bislang neun betroffenen Familien festgestellt worden. Vereinzelt seien auch Erwachsene erkrankt.

Eine Gefahr für die Allgemeinbevölkerung wird bislang als gering eingestuft: Eine weitere Verbreitung der Krankheit erwartet das Gesundheitsamt lediglich in den betroffenen Familien.

 

Betretungsverbot, um eine Ausbreitung zu verhindern

Der erste Fall wurde dem Gesundheitsamt in Karlsruhe am 24. Oktober gemeldet. Als Quelle habe sich eine Familie herausgestellt, in der bereits mehrere ungeimpfte Kinder an Masern erkrankt waren – mit den typischen Symptomen von Ausschlag, Fieber und Bindehautentzündung. Die Familie sei mutmaßlich bei Veranstaltungen und in Räumen des Christlichen Zentrums Karlsruhe (CZK) gewesen.

Um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, wurde es bestimmten Mitgliedern des CZK sowie Besuchern verboten, an den Veranstaltungen der Freikirchen-Gemeinde teilzunehmen. Betroffen sind diejenigen, die zwischen dem 1. und dem 26. Oktober an mindestens einer Veranstaltung dieser Freikirche teilgenommen haben. Geimpfte oder Personen, die schon mal an Masern erkrankt waren, sind vom Verbot ausgenommen.

Die Verfügung über das Betretungsverbot gilt bis einschließlich 20. November. Zudem wurde für die Erkrankten eine Quarantäne mündlich angeordnet. Weitere Maßnahmen sind vorerst nicht geplant.

 

Wie schütze ich mich vor einer Infektion?

Masern sind nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) eine der ansteckendsten Krankheiten für Menschen überhaupt. Trotz ei­ner seit Jahrzehnten verfügbaren, sicheren und wirksamen Impfung sterben weltweit weiterhin jährlich Zehntausende Men­schen daran, insbesondere Kinder. Im Südwesten sind Masern-Ausbrüche selten, kommen aber vor.

Der beste Schutz vor einer Erkrankung ist die Impfung, wie der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) bereits im März betonte. Wer Kontakt zu einer erkrankten Person hatte und ungeimpft ist, sollte innerhalb von drei Tagen die sogenannte Riegelungsimpfung bekommen. Laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit könne das den Ausbruch möglicherweise verhindern oder den Verlauf abschwächen.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) rät zu einer Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) mit insgesamt zwei Impfstoffdosen für Kinder. Babys und Kleinkinder sollten die erste MMR-Impfung demzufolge im Alter von elf Monaten erhalten, die zweite frühestens vier Wochen später.

 

Masernschutzgesetz

Seit März 2020 gilt in Deutschland zudem das Masernschutzgesetz. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Stiko empfohlene Masern-Impfungen vorweisen müssen.

So ein Nachweis soll laut Bundesgesundheitsministerium auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson die Regel sein. Eltern müssen sonst mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen.

 

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