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Nach Mord an Ukrainerinnen: Urteil rechtskräftig – Karlsruhe hat keine Einwände

News Nach Mord an Ukrainerinnen: Urteil rechtskräftig – Karlsruhe hat keine Einwände

Quelle: Uli Deck/dpa
dpa

Um sich eine gemeinsame Tochter zu verschaffen, hat ein Ehepaar die Mutter und Großmutter eines Babys getötet. Ein Mannheimer Richter verhängt die Höchststrafe – und Karlsruhe hat keine Einwände.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Ehepaares zu lebenslanger Haft wegen der Ermordung zweier Ukrainerinnen bestätigt. Das oberste deutsche Strafgericht verwarf die Revision des Ehemannes gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim vom Februar. Die mitangeklagte Ehefrau hatte dem Gericht zufolge keine Revision eingelegt. Das Verfahren sei somit rechtskräftig abgeschlossen.

Nach Überzeugung des Mannheimer Landgerichts töteten die Eheleute die 27-jährige ukrainische Frau und ihre 51-jährige Mutter, um das damals fünf Wochen alte Baby der Jüngeren als das eigene auszugeben. Schon vor der Geburt hatten sie demnach über soziale Medien Kontakt zu der schwangeren Ukrainerin aufgenommen, die mit ihrer Mutter in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesloch im Rhein-Neckar-Kreis lebte.

 

Ehepaar gab Baby als ihr eigenes aus

Als das Kind auf der Welt war, gab das Ehepaar dann nach einem gemeinsamen Abendessen den beiden Frauen ein Getränk mit Beruhigungsmitteln. Der Ehemann erschlug sie anschließend mit einem Gummihammer, entsorgte die eine Leiche in einem See und zündete die andere mit Benzin an. Das Kind gaben sie danach als ihr eigenes aus. Die Ehefrau hatte zuvor beim Standesamt eine Geburtsurkunde für ihre angeblich Zuhause geborene Tochter erschlichen.

Ein Spaziergänger entdeckte laut der Staatsanwaltschaft Anfang März 2024 die Leiche der 27-Jährigen am Rheinufer. Wenige Tage später nahm die Polizei demnach das Paar fest, bei dem die Ermittler das Baby unversehrt fanden.

 

Alle Seiten hatten lebenslang gefordert

Zum Auftakt des Verfahrens Anfang Januar hatten die beiden Angeklagten die Taten in Erklärungen, die von ihren Anwälten verlesen wurden, gestanden. Darin äußerten beide auch Reue. Alle Seiten – auch die Verteidigung – hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zudem beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Das Landgericht folgte dem und stellte in seinem Urteil auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der erste Strafsenat des BGH fand bei seiner Prüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. (Az. 1 StR 227/25)

 

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