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Neuer Hebesatz der Grundsteuer ab 2025: Karlsruher Stadtverwaltung mit Vorschlag

Nachrichten Neuer Hebesatz der Grundsteuer ab 2025: Karlsruher Stadtverwaltung mit Vorschlag

Quelle: Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt, Boris Burghardt

Die Stadtverwaltung Karlsruhe hat dem Haupt- und Finanzausschuss kürzlich ihren Vorschlag zu Änderung der Hebesatzsatzung (Grundsteuer) ab 2025 vorgelegt. Der neue Hebesatz der Grundsteuer B solle demnach von 490 auf 270 Prozent gesenkt werden.

Rund 105.000 steuerpflichtige Objekte

Wie die Stadt in einer Pressemeldung informiert, sind die Ausgangslage für die Neukalkulation des Hebesatzes rund 105.000 steuerpflichtige Objekte in der Stadt Karlsruhe.

Durch die zuständigen Finanzämter liegen der Stadtkämmerei derzeit mehr als 90 Prozent der Grundsteuermessbeträge nach neuem Recht für die Kalkulation vor. Die verbleibenden offenen Messbeträge wurden von der Stadtverwaltung berechnet.

 

Entscheidung liegt beim Gemeinderat

Der Gemeinderat muss über den Vorschlag der Stadtverwaltung in seiner Sitzung am 22. Oktober 2024, entscheiden. Die dann festgelegte Satzungsänderung wird öffentlich bekanntgemacht und ab 01. Januar 2025 in Kraft treten.

Sofern der Gemeinderat dem Vorschlag zustimmt, kommt die Stadt Karlsruhe der politischen Vereinbarung mit Bund und Land nach, dass der Hebesatz aufkommensneutral festgelegt werden soll. Die Einnahmehöhe verbleibt also auch nach der Grundsteuerreform wie in den vergangenen Haushaltsjahren bei etwa 60 Millionen Euro.

 

Änderungen & Belastungsverschiebungen

Trotz der deutlichen Senkung des Hebesatzes komme es in unterschiedlichen Bereichen zu Belastungsverschiebungen von „Gewerbe“ hin zum „Wohnen“, teilt die Stadt weiter mit:

Innerhalb des Bereichs „Wohnen“ sind aufgrund der zuzuordnenden Grundstücksfläche besonders die Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen. In der Gesamtschau ist ebenso erkennbar, dass nahezu die Hälfte aller steuerpflichtigen Objekte zukünftig eine geringere Steuerlast tragen.

„Die Berechnung der neuen Grundsteuer orientiert sich nur noch am Wert eines Grundstücks. Das ist zunächst simpel und logisch, führt aber dazu, dass es eine erhebliche Spreizung zwischen Gewinnern und Verlierern durch die Reform gibt“, beurteilt Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die Landesreform.

„Wir sehen, dass es zu Notlagen von einzelnen Mietenden und Besitzenden kommen kann. An dieser Stelle werden wir ein Beratungsangebot bieten und daran mitwirken, dass sich niemand gegen seinen Willen gezwungen fühlen muss, sein derzeitiges Zuhause aufgeben zu müssen“, betont Mentrup.

Neben Beratungsleistungen prüfe man derzeit auch Möglichkeiten, wie etwa Stundung, Ratenzahlung oder Mietkostenzuschuss. Hier werde es auf den Einzelfall ankommen, informiert die Stadtverwaltung.

 

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