Nachrichten
Zahngold von Toten geklaut: Bestatter plünderte jahrelang Tote

Nachrichten Zahngold von Toten geklaut: Bestatter plünderte jahrelang Tote

Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa
dpa

Die Vorwürfe hatten für Entsetzen gesorgt. Ein Bestatter missbrauchte seine Stellung über Jahre – und muss nun in Haft.

Im Gerichtssaal kommen dem 63-Jährigen mehrfach die Tränen. Der ehemalige Bestatter wird vom Amtsgericht Freiburg zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Schilderungen der Staatsanwaltschaft sowie sein Geständnis geben Einblick in ein Berufsleben, das über viele Jahre hinweg ein zweites, verborgenes Gesicht hatte.

Das Urteil lautet auf Störung der Totenruhe in mindestens 250 Fällen, in 50 Fällen zudem in Tateinheit mit Diebstahl. Ebenfalls angeklagt und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde die 41 Jahre alte Ehefrau des Mannes, wegen Beihilfe. Der Mann und die Frau leben getrennt und in Scheidung.

 

Zähne aus Gebissen gebrochen

Der 63-Jährige war bis Ende Oktober 2024 Bestatter beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg. Bei Einäscherungsdiensten war er demnach früh am Morgen oft allein mit den Toten. Dort, so die Anklage, brach er ihnen etwa Goldzähne und Zähne mit Goldfüllungen, teils mit grober Gewalt und Werkzeugen aus den Gebissen. Später bearbeitete er die Zähne daheim in seiner Werkstatt, um das Gold zu entnehmen. Dort fanden die Ermittler nach Angaben des Gerichts später große Mengen an Zähnen und Zahnresten, oft noch mit Geweberückständen.

Der 63-Jährige habe auch «besonders grotesk» verschlossene Särge geöffnet, um nach Goldteilen zu suchen. Der Staatsanwalt spricht von einem «in höchstem Maße pietätlosen Vorgehen» und davon, dass das Vertrauen in Bestattungsinstitute und Friedhofsbetriebe massiv verletzt worden sei. Hinterbliebene dürften erwarten, dass Verstorbene mit Würde behandelt werden. Diese Erwartung sei mit Füßen getreten worden.

Mindestens 250 Leichname soll der Mann so geplündert haben, knapp achteinhalb Kilogramm Zahngold kamen zusammen. Hinzu kommen 50 Fälle, in denen er Schmuck und Beigaben entnahm, die Angehörige den Toten mitgegeben hatten.

 

Ehefrau veräußerte Gold beim Juwelier

Die Ehefrau des Bestatters unterstützte ihn dabei und verkaufte das Gold sowie den Schmuck beim Juwelier. Die Verkaufspreise hatte sie jedes Mal bei ihm absegnen lassen müssen. Ihr Mann sei der Planer sowie die treibende Kraft gewesen – sie habe lediglich Botengänge für ihn erledigt, auch aus finanzieller Abhängigkeit, führte die Verteidigung der 41-Jährigen aus. Das Gericht hob jedoch hervor, dass die Frau sich mit dem Geld persönliche Träume wie beispielsweise die Eröffnung eines eigenen Nagelstudios ermöglicht habe und beide Eheleute einen gehobenen Lebensstil genossen hatten.

Insgesamt kamen durch die Machenschaften der beiden knapp 250.000 Euro Erlös zusammen. Die Zahlen zu den Taten mussten nach Angaben des Gerichts mühsam errechnet werden. Die Ermittler werteten Quittungen und Funde aus, befragten Zahntechniker und Juweliere. Aus den knapp achteinhalb Kilogramm Zahngold ergaben sich demnach in der Gesamtrechnung knapp 1.500 Zähne von mindestens 250 Toten. Das Gericht betonte noch, die Zahl sei sehr zugunsten der Angeklagten heruntergerechnet.

 

Beide Angeklagte gestanden Taten

Beide Angeklagte hatten zum Prozessauftakt die Taten gestanden. Der 63-Jährige räumte die Vorwürfe ein, auch die gegen seine Frau. Von der Dimension sei er selbst überrascht gewesen – die Taten hätten sich ja über Jahre gezogen. Gerade wegen der Dauer und Zahl der Taten sei eine Bewährungsstrafe für ihn nicht mehr vertretbar, hieß es vom Gericht. Eine Haftstrafe treffe den 63-Jährigen gerade deshalb empfindlich, weil seine beiden minderjährigen Töchter bei ihm lebten, sagte sein Verteidiger. Durch die Haftstrafe drohe ihnen, in einem Heim zu landen.

Die 41-Jährige ließ über ihre Einlassung verlesen, sie habe nie über eigenes Geld verfügt und sei von ihrem Mann abhängig gewesen. Er habe allein über die Finanzen entschieden, sie habe selbst für Beträge von zehn bis 15 Euro seine Erlaubnis gebraucht. Das Gericht folgt dem nur zum Teil: Es gebe keine Hinweise, dass die Frau unterdrückt oder zu den Verkäufen gezwungen worden sei.

 

Bilder von weiblichem Mordopfer verschickt

Es blieb jedoch nicht bei den bereits genannten Taten. Als der 63-Jährige eine Frau herrichten sollte, die Opfer eines brutalen Mordes geworden war, fotografierte er die Tote und schickte 17 Bilder an seinen Bruder sowie einen Bekannten.

Die Aufnahmen zeigten sie den Angaben nach vollständig unbekleidet, in verschiedenen Positionen außerhalb des Sarges und auch ihren Intimbereich. Die Geschwister der Toten traten als Nebenkläger auf. Ihnen sprach das Gericht Schmerzensgeld in einer Höhe von insgesamt 2.000 Euro zu.

Der Verteidiger des 63-Jährigen sagte, sein Mandant bitte inständig um Vergebung. Er habe in seiner Beschäftigung als Bestatter teils grausame Bilder gesehen und sei damit überfordert gewesen. Was die Fotos des Mordopfers angingen, sei dies keine Sensationssucht gewesen, sondern ein Mitteilungsbedürfnis – nur der Weg sei absolut falsch gewesen. In jener Woche habe er mit gleich drei Mordfällen zu tun gehabt. Warum er die Fotos gemacht hat, wisse er nicht.

Es war letztlich die 41-Jährige selbst, die zur Polizei ging und damit die Ermittlungen ins Rollen brachte. Das Gericht rechnet ihr das zugute. Die Taten wären sonst womöglich weitergegangen.

 

Weitere Nachrichten

Neue Flugziele: Das ändert sich an den Flughäfen in Baden-Württemberg

Von Pristina bis Palma: Die Flughäfen im Südwesten starten mit neuen Strecken und Airlines in den Winter. Welche Ziele hinzukommen und welche vorerst pausieren.

Hausbrand in Malsch - mehrere Tiere gerettet

Die Feuerwehr wurde am Mittwoch, 14. Oktober 2026, zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in Malsch gerufen. Ein Übergreifen auf ein angrenzendes Wohngebäude habe verhindert werden können.

84-jährige Radfahrerin stirbt nach Unfall in Karlsruhe

Mehrere Tage nach einem Unfall in Karlsruhe ist eine 84-jährige Fahrradfahrerin in einer Klinik gestorben. Sie sei am Samstag in Oberreut von einem Auto erfasst und schwer verletzt worden, teilte die Polizei mit.

Freundin getötet? Mann aus Raum Karlsruhe bleibt in Schweden in Haft

Ein 33-jähriger Deutscher soll im Schweden-Urlaub seine Freundin getötet haben. Nach der Auslieferung kommt es zur Haftverhandlung - und das Gericht trifft eine Entscheidung.

Fahrplanwechsel ab Mitte Dezember: Das ändert sich bei der Bahn im Land

Berlin, Paris, Wien oder die Ostseeküste: Mit dem Fahrplanwechsel bekommen die Menschen in Baden-Württemberg auf manchen Strecken mehr oder ganz neue Verbindungen. Es gibt aber auch Einschränkungen.

Grenzkontrollen: Immer weniger illegale Einreisen nach Baden-Württemberg

Seit rund zwei Jahren finden an den deutschen Außengrenzen wieder Kontrollen statt – auch an den Landesgrenzen von Baden-Württemberg zu der Schweiz und Frankreich. Wie entwickeln sich die Zahlen?

 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 

Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.