Auch Lockerungen für private Feiern
Ab 1. Juni: Baden-Württemberg lockert Vorgaben für Veranstaltungen

Auch Lockerungen für private Feiern Ab 1. Juni: Baden-Württemberg lockert Vorgaben für Veranstaltungen

Quelle: dpa/Marijan Murat

In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden.

Das habe das grün-schwarze Kabinett beschlossen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Von der Lockerung profitierten vor allem Kinos und Theater.

Der Deutsche Bühnenverein zeigte sich zufrieden, äußerte sich aber noch vorsichtig zu möglichen Perspektiven: „Natürlich haben die meisten Häuser absolut darauf gewartet, dass dieses Zeichen kommt und die Kultur nicht vergessen wird, während die Bundesliga schon spielt“, sagte Hans Peter Radolko vom baden-württembergischen Landesverband. Die Beschränkung auf weniger als 100 Besucher sei aber knapp:“Da muss man schon sehen, ob man ein Format findet und sich das dann auch trägt.“ Vor allem für größere Orchester werde es auch unter den Vorgaben schwierig werden.

Zudem werden auch die Corona-Vorgaben für private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern gelockert. In geschlossenen Räumen dürfen daran ab dem 1. Juni bis zu zehn Menschen teilnehmen. Im Freien sind dazu maximal 20 Menschen erlaubt. Kneipen, Bars, Jugendhäuser und öffentliche Bolzplätze dürfen nach Kretschmanns Worten ab dem 2. Juni wieder öffnen. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Menschen blieben aber auf jeden Fall bis zum 31. August verboten.

Eine Arbeitsgruppe der Landesregierung hatte auch weitere Öffnungen ab dem 1. Juli und 1. August vorgeschlagen. Über diese weiteren Schritte gibt es aber laut Kretschmann noch keine Einigkeit. Noch in dieser Woche solle aber eine gemeinsame Linie gefunden werden.

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