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Anschläge mit Messern: Hat das Gesetz eine riskante Lücke?

Nachrichten Anschläge mit Messern: Hat das Gesetz eine riskante Lücke?

Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild
dpa

Nach den Gewalttaten von Magdeburg und Aschaffenburg sieht Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges eine wichtige Lücke im Strafgesetz. Denn dort steht nichts von Messern oder Autos.

Ein Messer in Aschaffenburg, ein weiteres in Solingen und eines in Mannheim, ein Auto in Magdeburg und ein Lastwagen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt: Weil zunehmend Alltagsgegenstände als Waffen bei schweren Anschlägen genutzt werden, muss das Strafrecht aus Sicht der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges dringend angepasst werden. Die Taten zeigten, dass etwa Messer oder Fahrzeuge gezielt missbraucht würden, um größtmöglichen Schaden anzurichten, sagte die CDU-Politikerin.

Auch die Statistik in Baden-Württemberg macht deutlich: Die Zahl der Straftaten, bei denen im Südwesten ein Mensch in der Öffentlichkeit mit einem Messer bedroht, verletzt oder gar getötet wurde, nimmt zu. Nach Angaben des Innenministeriums ist mit Blick auf das ablaufende Jahr erneut mit Anstiegen bei Fällen, Tatverdächtigen und Opfern zu rechnen. Genaue Zahlen werden erst mit Veröffentlichung der Jahresstatistik der Polizei im Frühjahr bekannt.

Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat macht sich laut Gesetz aber nur strafbar, wer Sprengstoff oder Schusswaffen nutzen will. Justizministerin Gentges sagt: «Wer einen Anschlag mit einem Molotow-Cocktail plant, macht sich strafbar. Aber wer dasselbe unter Einsatz eines Messers oder eines Pkw vorbereitet, bleibt straffrei. Das ergibt keinen Sinn.» Das Strafrecht dürfe vor solchen Bedrohungen «nicht die Augen verschließen».

Gentges: Ermittlern fehlt entscheidendes Werkzeug

Durch diese Lücke im Gesetz fehle den Staatsanwaltschaften das entscheidende Werkzeug, um frühzeitig gegen Anschlagspläne vorzugehen. Überwachungen oder Durchsuchungen seien ohne Verdacht einer Straftat nicht erlaubt, sie seien aber «oft der Schlüssel zur Verhinderung solcher Anschläge», sagte Gentges.

Bereits im Oktober 2024 hatten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat, die Länderkammer, eingebracht. Der Antrag wurde vom Rechts- und Innenausschuss befürwortet, er hängt jedoch seitdem im Wirtschaftsausschuss fest und droht der Neuwahl zum Opfer zu fallen.

Große Messer und auch Lkws so gefährlich wie Schusswaffen

«Es ist schlicht unverantwortlich, diese dringend notwendige Gesetzesänderung auf die lange Bank zu schieben, während unsere Ermittlungsbehörden auf eine klare Rechtsgrundlage angewiesen sind», drängte Gentges. Täter würden immer wieder versuchen, ganz alltägliche Gegenstände zu missbrauchen, wenn ihnen ein ähnliches Gefahrenpotenzial wie Schusswaffen oder Sprengstoffen zukomme. «Darauf müssen wir reagieren», sagte Gentges.

Der Leiter der Zentralstelle für Staatsschutz bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Jens Altemeier, sagte, es sei «unbefriedigend, Einzeltäter nur dann belangen zu können, wenn sie über Schusswaffen verfügen». Sie nutzen in ihre Planungen oft wenigstens genauso gefährliche Tatmittel wie etwa große Messer oder gar Lkws.

Gewalttaten von Aschaffenburg und Magdeburg als Beispiele

In Aschaffenburg soll ein 28 Jahre alter Afghane am vergangenen Mittwoch einen zweijährigen Jungen und einen 41 Jahre alter Mann erstochen haben. Drei Menschen waren schwer verletzt worden. Der mutmaßliche Gewalttäter war der Polizei und der Justiz schon seit längerem bekannt – unter anderem wegen Gewaltvorwürfen und psychischen Auffälligkeiten.

In Magdeburg war ein 50-Jähriger kurz vor Weihnachten mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden sechs Menschen getötet und knapp 300 Menschen verletzt.

Polizei: Uns sind die Hände gebunden

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die Lücke und sorgt sich: «Die Polizei und alle anderen Ermittlungsbehörden brauchen verlässliche Rechtsgrundlagen», sagte ihr Landesvorsitzende Ralf Kusterer. Der Polizei seien aber immer wieder die Hände gebunden, weil notwendige Überwachungen, Durchsuchungen oder anderen Maßnahmen nicht umgesetzt werden könnten. «Niemand hat dafür Verständnis, dass immer erst etwas passieren muss», sagte Kusterer. Zuspruch erhielt Gentges auch von FDP und AfD.

 

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