Nachrichten
App-Rabatte: Verbraucherschützer in Land klagen gegen Lidl und Penny

Nachrichten App-Rabatte: Verbraucherschützer in Land klagen gegen Lidl und Penny

Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
dpa

Lidl, Penny und andere Lebensmittelhändler versuchen, die Verbraucher mit Rabatten zu ködern. Die gibt es teilweise nur bei Nutzung der eigenen Apps. Verbraucherschützer ziehen nun vor Gericht.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung gegen Lidl und Penny eingereicht worden, sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, der «Lebensmittel Zeitung». Die Verbraucherschützer sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Es würden Preise für App-Nutzer beworben – ohne dass klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. «Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz.» Bernhardt sagte, wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung einer App.

Anders ausgedrückt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der Preis anzugeben, der für alle gültig sei. «Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen.»

Juristische Schritte gegen Rewe und Netto werden geprüft

Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage: «Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern.» Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.

Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer ebenfalls vor. Auch gegen die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.

In Heilbronn geht es um einen Preis in einem Prospekt

Hintergrund in dem Verfahren gegen Lidl ist eine Werbung in einem Verkaufsprospekt, wonach Lebensmittel (Fleischwaren) mit unterschiedlichen Preisen, je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe (Nutzer Lidl Plus App), beworben werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts Heilbronn mitteilte. Problematisch soll dabei die drucktechnische Darstellung der unterschiedlich geltenden Preise gewesen sein wie auch die fehlende Angabe eines Grundpreises für Kunden ohne App-Nutzung. Wann eine Entscheidung in dem Rechtsstreit ansteht, war zunächst unklar.

In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte.

Die Händler erhalten dafür – im besten Fall – treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was die Käufer wollen. Sie können auch besser auf deren individuellen Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.

 

Weitere Nachrichten

Land zahlt Corona-Hilfen an Tausende Betriebe zurück

Nach monatelanger Unsicherheit können Betriebe aufatmen: Das Land zahlt ihnen Corona-Hilfen zurück. Doch nicht jeder bekommt Geld – wer profitiert?

605 Millionen Euro: Mehr Geld für Vereine - Land erhöht Sportförderung deutlich

Baden-Württemberg stellt von 2027 bis 2031 insgesamt 605 Millionen Euro für Sportvereine bereit. Was die Vereine und Verbände von den 16 Millionen Euro mehr pro Jahr konkret erwarten können.

Grünen-Politikerin aus Karlsruhe wirft Hagel "verbale Entgleisung" vor

«Rehbraune Augen»: Kurz vor der Wahl steht CDU-Spitzenkandidat Hagel wegen alten Aussagen über einen Schulbesuch in der Kritik. Geht es um Sexismus? Oder ist das schmutziger Wahlkampf?

Vorgeschmack auf den Sommer: Temperaturen auf Rekordjagd

Fast wie im Sommer: Der Februar könnte in Baden-Württemberg mit bis zu 23 Grad den alten Hitzerekord knacken. Was der Wetterdienst dazu sagt - und wo es besonders warm wird.

Rechtsanspruch ab Herbst: Nachmittags in den Hort? Im Land fehlen 22.400 Plätze

Ab dem kommenden Schuljahr haben Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Vier Jahre später dann alle Grundschüler. Eine Berechnung zeigt: Der Südwesten hat noch Nachholbedarf.






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.