News aus Baden-Württemberg
Arbeitsministerin für radikale Reform bei Bürgergeld

News aus Baden-Württemberg Arbeitsministerin für radikale Reform bei Bürgergeld

Quelle: Jens Kalaene/dpa
dpa

Die Ampel-Regierung hat sich auf Verschärfungen beim Bürgergeld verständigt. Das reicht der baden-württembergischen Arbeitsministerin nicht aus.

Baden-Württembergs Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut fordert radikale Änderungen beim Bürgergeld. Die CDU-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Das Bürgergeld – zunächst von der Ampel-Regierung als großer Erfolg gefeiert – erweist sich zunehmend als Flop: zu teuer, zu bürokratisch, zu aufwendig und dabei erfolglos. Und zwar so erfolglos, dass selbst die SPD ins Grübeln gekommen ist, nun zurückrudert und retten will, was nicht zu retten ist.» Notwendig sei eine zielgerichtete und tiefgreifende Reform – ohne Denkverbote.

Die Arbeitsministerin schlug eine neue Grundsicherung vor, die wieder Fördern und Fordern in den Mittelpunkt stelle. «Wir benötigen einen Sozialstaat, der die Menschen aktiviert und nicht ins Abseits stellt. Wir benötigen überhaupt einen Paradigmenwechsel: „Weniger arbeiten“ hat als gesellschaftlich erstrebenswertes Ziel ausgedient. Wir müssen klare Leistungsanreize setzen und Mehrarbeit wieder attraktiv machen.»

Ampel-Regierung plant Reform

Die Bundesregierung will mit schärferen Regeln mehr Bezieher von Bürgergeld zur Aufnahme einer Arbeit bewegen. So soll künftig ein längerer Weg zur Arbeit zumutbar sein, das Ablehnen einer zumutbaren Arbeit mit erhöhten Leistungskürzungen geahndet werden und auch Schwarzarbeit zu Kürzungen führen. Diese und weitere Maßnahmen sind Bestandteil der sogenannten Wachstumsinitiative der Ampel-Regierung, die vor allem dazu dienen soll, die lahmende Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen.

Im März gab es im Südwesten 501.031 Bezieher von Bürgergeld. Davon sind nach Angaben des Ministeriums etwa 71 Prozent erwerbsfähig. Nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten seien kurzfristig für den Arbeitsmarkt verfügbar, etwa weil eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme des Jobcenters absolviert oder ein Integrationskurs besucht werde. Diese Personen gelten dann auch nicht als arbeitslos, sondern sind arbeitsuchend.

 

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