News aus Baden-Württemberg
Auffälliger Wolf im Kreis Rastatt muss keinen Abschuss befürchten

News aus Baden-Württemberg Auffälliger Wolf im Kreis Rastatt muss keinen Abschuss befürchten

Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
dpa

Durch den Nordschwarzwald streunt seit Monaten ein Wolf, er reißt ab und an ein Schaf oder eine Ziege und macht ihren Haltern Sorgen. Aber um einen Abschuss zu rechtfertigen, reicht das nicht aus.

Auch nach einem weiteren Schafsriss in der Gemeinde Forbach (Kreis Rastatt) vor einem Monat soll ein bereits wegen anderer Fälle bekannter Wolfsrüde nicht abgeschossen werden. Zwar gilt das auffällige Tier im Murgtal als Wiederholungstäter mit mehreren Rissen in den vergangenen Monaten. Aber nach geltendem Recht ist ein Abschuss nur möglich, wenn das Tier in engem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang zweimal einen eigentlich ausreichenden Herdenschutz überwunden hat, wie ein Sprecher des Umweltweltministeriums betonte. «Beim Riss am 25. Juni gab es keinen Grundschutz, also fehlt schon die wesentliche Voraussetzung», sagte er weiter.

Unklar ist noch, ob der Wolf mit wissenschaftlicher Abkürzung «GW852m» auch für die Risse von sechs Schafen in derselben Gegend verantwortlich ist. Weitere vier Tiere waren bei dem Zwischenfall verletzt worden. Die Tierkörper werden derzeit von Experten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt untersucht. Außerdem prüft das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik im hessischen Gelnhausen genetische Abstrichproben. «Ein Wolf kann als Verursacher zum aktuellen Zeitpunkt weder sicher ausgeschlossen noch bestätigt werden», hatte das Ministerium am Wochenende mitgeteilt.

Rüde ist seit 2017 im Nordschwarzwald sesshaft

Die Gemeinde Forbach liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald. Innerhalb eines solchen Fördergebietes unterstützt das Land Tierhalter bei der Anschaffung und beim Unterhalt von Weidezäunen und Herdenschutzhunden.

In Forbach war der Wolfsrüde mit dem wissenschaftlichen Namen «GW852m» bereits mehrfach nach Rissen von Schafen und Ziegen nachgewiesen worden. Das Tier ist seit 2017 im Nordschwarzwald sesshaft.

Nach dem jüngsten bekannten Fall im Februar in Forbach war auch über einen Abschuss diskutiert worden. Dieser ist unter strengen Voraussetzungen bei einem besonders auffälligen Wolf in Baden-Württemberg ordnungsrechtlich möglich, wenn ein Tier zeitnah wiederholt zuschlägt und das Tier als «schadstiftender Wolf» deklariert wird.

Im «Managementplan Wolf» des Landes heißt es zudem, eine Entnahme setze «in jedem Fall aber die Umsetzung von zumutbaren Alternativen voraus», also zum Beispiel einen wolfsabweisenden Herdenschutz. Tötet oder verletzt ein Wolf mehrfach Tiere auf der Weide und überwindet dabei mindestens zweimal und in engem zeitlichem Abstand einen Herdenschutz, darf er durch bestimmte Menschen getötet werden.

 

Weitere Nachrichten

Bundesgericht entscheidet für mehr Tierschutz im Putenstall

Was ist in der Putenmast angemessen, wie weit geht der Tierschutz? Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu Urteil gefällt, das über den Einzelfall hinausgeht.

140.000 Fahrzeuge pro Tag: Zweite offene Fahrspur im Engelbergtunnel nach Brand

Nach wochenlanger Geduldsprobe gibt es wieder etwas Entlastung für Autofahrer am Engelbergtunnel. Nach dem Brand in einer Röhre gibt es allerdings keine gute Nachricht zum Zeitplan für die Reparatur.

Bis zu 20 Sternschnuppen pro Stunde am Nachthimmel

Wer in der Nacht nach oben schaute, wurde belohnt: Auch im Südwesten zogen Lyriden-Sternschnuppen am Himmel vorbei. Liegestuhl und Blick nach oben reichten, um das Himmelsspektakel zu sehen.

Maßstab 1:34: Karlsruher Schloss wird aus rund 250.000 Steinen nachgebaut

Hunderte Arbeitsstunden, kreative Kniffe und ein einzigartiger Blick ins Innere: Was das «Klötzle-Schloss» so besonders macht, wann man es sehen kann - und warum jeder mitwirken darf.

Autotransporter in Flammen – Polizei Karlsruhe geht von Brandstiftung aus

Nach dem nächtlichen Brand eines Autotransporters in Karlsruhe ermittelt die Polizei wegen Brandstiftung. Der Schaden liegt bei rund 150.000 Euro.






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.