News aus Baden-Württemberg
Auffälliger Wolf im Kreis Rastatt muss keinen Abschuss befürchten

News aus Baden-Württemberg Auffälliger Wolf im Kreis Rastatt muss keinen Abschuss befürchten

Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
dpa

Durch den Nordschwarzwald streunt seit Monaten ein Wolf, er reißt ab und an ein Schaf oder eine Ziege und macht ihren Haltern Sorgen. Aber um einen Abschuss zu rechtfertigen, reicht das nicht aus.

Auch nach einem weiteren Schafsriss in der Gemeinde Forbach (Kreis Rastatt) vor einem Monat soll ein bereits wegen anderer Fälle bekannter Wolfsrüde nicht abgeschossen werden. Zwar gilt das auffällige Tier im Murgtal als Wiederholungstäter mit mehreren Rissen in den vergangenen Monaten. Aber nach geltendem Recht ist ein Abschuss nur möglich, wenn das Tier in engem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang zweimal einen eigentlich ausreichenden Herdenschutz überwunden hat, wie ein Sprecher des Umweltweltministeriums betonte. «Beim Riss am 25. Juni gab es keinen Grundschutz, also fehlt schon die wesentliche Voraussetzung», sagte er weiter.

Unklar ist noch, ob der Wolf mit wissenschaftlicher Abkürzung «GW852m» auch für die Risse von sechs Schafen in derselben Gegend verantwortlich ist. Weitere vier Tiere waren bei dem Zwischenfall verletzt worden. Die Tierkörper werden derzeit von Experten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt untersucht. Außerdem prüft das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik im hessischen Gelnhausen genetische Abstrichproben. «Ein Wolf kann als Verursacher zum aktuellen Zeitpunkt weder sicher ausgeschlossen noch bestätigt werden», hatte das Ministerium am Wochenende mitgeteilt.

Rüde ist seit 2017 im Nordschwarzwald sesshaft

Die Gemeinde Forbach liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald. Innerhalb eines solchen Fördergebietes unterstützt das Land Tierhalter bei der Anschaffung und beim Unterhalt von Weidezäunen und Herdenschutzhunden.

In Forbach war der Wolfsrüde mit dem wissenschaftlichen Namen «GW852m» bereits mehrfach nach Rissen von Schafen und Ziegen nachgewiesen worden. Das Tier ist seit 2017 im Nordschwarzwald sesshaft.

Nach dem jüngsten bekannten Fall im Februar in Forbach war auch über einen Abschuss diskutiert worden. Dieser ist unter strengen Voraussetzungen bei einem besonders auffälligen Wolf in Baden-Württemberg ordnungsrechtlich möglich, wenn ein Tier zeitnah wiederholt zuschlägt und das Tier als «schadstiftender Wolf» deklariert wird.

Im «Managementplan Wolf» des Landes heißt es zudem, eine Entnahme setze «in jedem Fall aber die Umsetzung von zumutbaren Alternativen voraus», also zum Beispiel einen wolfsabweisenden Herdenschutz. Tötet oder verletzt ein Wolf mehrfach Tiere auf der Weide und überwindet dabei mindestens zweimal und in engem zeitlichem Abstand einen Herdenschutz, darf er durch bestimmte Menschen getötet werden.

 

Weitere Nachrichten

Debatte über KI an Schulen: Was gegen ein Pauschalverbot spricht

Einige Schüler nutzen inzwischen KI bei Prüfungen zum Schummeln. Ein baden-württembergischer Bildungsverband warnt dennoch vor pauschalen Verboten – und plädiert für andere Lösungen.

Özdemir will mehr Schulden machen für die Kommunen

Ein milliardenschweres Defizit im Haushalt und neue Schulden für Kommunen - für politische Gestaltung bleibt der neuen Regierung von Özdemir kaum Raum.

Pro-Kopf-Einkommen im Südwesten steigt auf fast 32.000 Euro

Mehr Geld im Portemonnaie: Haushalte im Südwesten profitieren 2024 nicht nur nominal, sondern auch real. Wie sich das Plus zusammensetzt und was dahintersteckt.

Busfahrer fährt über Rot – Radfahrerin in Karlsruhe schwer verletzt

Eine Radfahrerin wird beim Überqueren einer Kreuzung von einem Reisebus erfasst und schwer verletzt. Die Ermittler richten ihren Blick auf die Ampelschaltung.

Hinweise auf Gewalttat in Bruchsal: Ermittlungen laufen nach Fund von totem Ehepaar

Nach dem Fund eines toten Ehepaars in Bruchsal stehen die Ermittler vor offenen Fragen. Eine Obduktion soll nun Antworten liefern.






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.