News aus Baden-Württemberg
EnBW betroffen: AKW-Betreiber sollen Entschädigung bekommen

News aus Baden-Württemberg EnBW betroffen: AKW-Betreiber sollen Entschädigung bekommen

Quelle: Sebastian Gollnow
dpa

Zehn Jahre haben sie gestritten, nun der unerwartete Durchbruch: Die Bundesregierung einigt sich mit den Energiekonzernen auf eine Entschädigung für den vorzeitigen Atomausstieg. Davon ist auch die EnBW betroffen, obwohl sie nicht unter den Klägern war.

Die Bundesregierung hat sich nach jahrelangem Rechtsstreit mit den Energiekonzernen auf eine Entschädigungssumme für den beschleunigten Atomausstieg geeinigt. Der Karlsruher Energiekonzern EnBW soll rund 80 Millionen Euro bekommen.

Wie aus einer gemeinsamen Erklärung der Bundesministerien für Umwelt, Finanzen und Wirtschaft von Freitag hervorgeht, sollen die Konzerne RWE, Vattenfall, Eon/PreussenElektra und EnBW zusammen 2,43 Milliarden Euro Ausgleich für entgangene Gewinne und umsonst getätigte Investitionen erhalten. Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» hatte am Donnerstagabend über die Einigung berichtet, die aber zunächst von offizieller Seite nicht bestätigt wurde.

Nach den nun offiziell verkündeten Zahlen soll Vattenfall mit 1,425 Milliarden Euro den größten Teil der Entschädigung erhalten. 880 Millionen Euro sind für RWE vorgesehen, 42,5 Millionen Euro gehen an Eon/PreussenElektra. Wie der Chef der EnBW-Kraftwerksparte, Jörg Michels, sagte, müssten die Konzerngremien noch zustimmen. Zudem sei noch eine Gesetzesänderung nötig.

Mit der nun getroffenen Vereinbarung geht ein zehn Jahre langer Rechtsstreit zu Ende. Der Anspruch auf Entschädigung war den Konzernen durch den überraschenden Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie im Jahr 2011 entstanden. Mit der Kehrtwende nach dem Reaktorunglück von Fukushima, das sich am 11. März zum zehnten Mal jährt, hatte die damalige Bundesregierung die erst wenige Monate zuvor beschlossenen Laufzeitverlängerungen zurückgenommen und feste Abschalttermine für die Atommeiler festgelegt.

Dadurch entstand den Betreibern ein Schaden, für den es einen Ausgleich geben müsse, urteilte im Jahr 2016 auch das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten Eon, RWE und Vattenfall. Der vierte große Versorger EnBW teilte die Rechtsauffassung der anderen Energiekonzerne zwar, klagte allerdings nicht selbst, weil er fast vollständig in öffentlicher Hand ist.

Eine 2018 beschlossene Gesetzesänderung kassierte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr nach einer Klage von Vattenfall und verlangte eine Neuregelung der Ausgleichszahlungen für die Kraftwerksbetreiber. Die Grundlage für Entschädigungszahlungen sei so nicht zumutbar, befanden die Karlsruher Richter.

Den Angaben nach dienen die Zahlungen einerseits einem Ausgleich für Reststrommengen, die die Unternehmen durch die frühere Abschaltung der Anlagen nicht mehr erzeugen können. Das gelte für Vattenfall und RWE. Andererseits handele es sich um einen Ausgleich für umsonst getätigte Investitionen – was unter anderem EnBW betreffe.

 

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