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Frau in Gaggenau totgefahren – Lebenslang für Autofahrer gefordert

News Frau in Gaggenau totgefahren – Lebenslang für Autofahrer gefordert

Quelle: Rolf Vennenbernd
dpa

Ohne Führerschein setzt sich ein Mann ins Auto und flieht vor einer Polizeikontrolle. Die Folgen sind furchtbar, eine Frau stirbt. Im Mordprozess plädiert die Staatsanwaltschaft auf lebenslang.

Ein wegen Mordes angeklagter Mann, der ohne Führerschein auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle in Gaggenau (Kreis Rastatt) eine Frau totfuhr, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen. Der 21-Jährige sei nicht psychisch beeinträchtigt gewesen und des Mordes schuldig, sagte der Anklagevertreter vor dem Landgericht Baden-Baden. Auch sei keine Beeinträchtigung durch Drogen zum Tatzeitpunkt erkennbar gewesen.

Die Verteidigung sprach von einer Kurzschlussreaktion am Tattag. Der Mann habe deutliche Reue gezeigt und die Frau nicht töten wollen. Auch sei er in seiner Entwicklung verzögert und müsse daher nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren. Das Urteil soll am Mittwoch (16. Oktober) fallen.

Dem Angeklagten wird vor der Jugendkammer des Landgerichts unter anderem Mord in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen. Er soll vor der verhängnisvollen Fahrt auch Cannabis konsumiert haben. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, raste er in Panik davon. Er erfasste mit seinem Wagen eine Passantin auf dem Fußgängerweg. Sie starb nach dem Unglück im Januar einen Monat später im Krankenhaus.

Urteil nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht noch unklar

Der 21-Jährige hatte schon zum Verhandlungsauftakt vor dem Landgericht Baden-Baden eingeräumt, am Steuer gesessen und die Passantin überfahren zu haben. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich erneut. «Ich habe niemals gewollt, dass so etwas passiert», sagte er. «Ich würde gerne alles rückgängig machen.»

Der Mann, der die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft hat, war zur Tatzeit 20 und gilt damit als Heranwachsender. Ob er nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, liegt im Ermessen des Gerichts

 

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