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Freundin getötet? Mann aus Raum Karlsruhe bleibt in Schweden in Haft

Nachrichten Freundin getötet? Mann aus Raum Karlsruhe bleibt in Schweden in Haft

Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
dpa

Ein 33-jähriger Deutscher soll im Schweden-Urlaub seine Freundin getötet haben. Nach der Auslieferung kommt es zur Haftverhandlung – und das Gericht trifft eine Entscheidung.

Ein Mann aus dem Raum Karlsruhe, der seine Freundin während eines gemeinsamen Urlaubs in Schweden getötet haben soll, hat vor Gericht über seinen Anwalt den Tatvorwurf bestritten. Den zweiten Vorwurf – die Störung der Totenruhe – räumte der 33-Jährige in der einfachen Form ein, wie aus dem Protokoll der Haftverhandlung hervorgeht. Das Gericht in Kalmar entschied, dass der vor kurzem ausgelieferte Mann in Untersuchungshaft bleibt.

Die aus Heilbronn kommende Frau war seit Juli vermisst und Anfang August schließlich in der südschwedischen Region Kalmar tot gefunden worden. Gegen ihren Lebensgefährten besteht nach Einschätzung des schwedischen Gerichts dringender Verdacht des Mordes und der schweren Störung der Totenruhe. Die schwedischen Behörden hatten einen Europäischen Haftbefehl gegen den Mann erlassen; nach der Festnahme nahe dessen Wohnort im Landkreis Karlsruhe entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe über die Auslieferung.

Schwedischen Medienberichten zufolge gehen die Ermittler dem Verdacht nach, dass die Frau in einem Ferienhaus getötet wurde. Die Leiche soll demnach aber in einem See gefunden worden sein. Wie sie dahin gelangte, ist Gegenstand der Ermittlungen. Der schwedische Sender SVT zitierte den Anwalt des Verdächtigen, laut dem der Mann mit den Behörden kooperieren wolle, um den Hergang aufzuklären.

Gericht sieht Flucht- und Verdunkelungsgefahr

Als Gründe für die Untersuchungshaft, gegen die der Mann vorgehen kann, nannte das Gericht Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die Staatsanwaltschaft muss zunächst bis spätestens zum Vormittag des 9. Novembers Anklage erheben, eine Verlängerung der Frist ist möglich.

Dem OLG Karlsruhe zufolge hatten die schwedischen Justizbehörden zugesichert, dass der Verdächtige im Falle seiner rechtskräftigen Verurteilung auf seinen Wunsch hin nach Deutschland zurück überstellt würde. Eine möglicherweise verhängte Freiheitsstrafe könne er dann in Deutschland verbüßen.

 

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