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Gender Pay Gap: So viel verdienen Frauen im Südwesten weniger als Männer

Nachrichten Gender Pay Gap: So viel verdienen Frauen im Südwesten weniger als Männer

Quelle: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild
dpa

Im Südwesten bleibt der Gender Pay Gap größer als im Rest Deutschlands: Selbst bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit bleibt ein Unterschied. Was hinter der Lohnlücke steckt.

Frauen verdienen in Baden-Württemberg weiterhin deutlich weniger als Männer. Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im laufenden Jahr bei 20 Prozent, wie das Statistische Landesamt mitteilte. Das entspricht einem durchschnittlichen Unterschied von 5,68 Euro pro Stunde. Während Frauen im Schnitt 23,20 Euro brutto pro Stunde erhielten, kamen Männer auf 28,88 Euro.

Damit hat sich die Lohnlücke im Vergleich zum Vorjahr leicht vergrößert – von 19 auf 20 Prozent. Baden-Württemberg liegt außerdem weiterhin deutlich über dem Bundesdurchschnitt, der 2025 bei unverändert 16 Prozent lag. Langfristig ist der Abstand aber kleiner geworden: 2006 betrug der Verdienstunterschied in Gesamtdeutschland noch 23 Prozent, im Südwesten sogar 28 Prozent.

Die Zahlen zeigen auch: In der Privatwirtschaft ist der Unterschied größer. 2025 betrug der Gender Pay Gap dort 21 Prozent – und war damit mehr als doppelt so hoch wie im öffentlichen Dienst, wo die Lohnlücke bei 9 Prozent lag.

Bereinigte Lücke von 6 Prozent

Ein Großteil der Unterschiede lässt sich durch strukturelle Faktoren erklären: Frauen arbeiten den Angaben nach häufiger in schlechter bezahlten Branchen und Berufen, sind öfter in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt und seltener in Führungspositionen. Rechnet man diese Faktoren heraus, bleibt ein bereinigter Gender Pay Gap von 6 Prozent – und das sowohl im Bund als auch im Land.

Eine Rolle spielen könnten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zum Beispiel Unterbrechungen im Beruf – zum Beispiel bei Schwangerschaften, zur Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen. Diese sind aber nicht näher erfasst. Die Behörde geht daher davon aus, dass sich damit weitere Anteile des Lohnunterschieds erklären lassen. Die 6 Prozent stellten daher eine Obergrenze für eine mögliche Verdienstdiskriminierung durch die Arbeitgeber dar.

 

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