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Gerichtsurteil zum Schiffsunfall an Schleuse in Iffezheim: 1,7 Millionen Euro Schadenersatz

Nachrichten Gerichtsurteil zum Schiffsunfall an Schleuse in Iffezheim: 1,7 Millionen Euro Schadenersatz

Quelle: Henry Mungenast/EinsatzReport24/dpa
dpa

Ungebremst krachte ein Schiff im November 2023 in ein Schleusentor auf dem Rhein – die Steuerfrau war eingeschlafen. Nun gibt es ein Gerichtsurteil zu dem Fall.

Vor zweieinhalb Jahren schlief die Steuerfrau des Güterschiffs «La Primavera» am Ruder ein – und das Schiff krachte ungebremst in ein Schleusentor auf dem Rhein. Nun müssen die Frau und die Eignerfirma gemeinsam 1,7 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das entschied das Amtsgericht Kehl als Rheinschifffahrtsgericht.

Das Frachtschiff war bei Iffezheim (Landkreis Rastatt) in das Schleusentor gefahren. Mindestens 20 Minuten hatte die Steuerfrau demnach während ihrer Wache am Ruder geschlafen, bevor der Unfall passierte. Eine Herzerkrankung, die die Frau anführte, ließ das Gericht nicht gelten. Die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Anlage hatte fast vier Millionen Euro Schadenersatz gefordert.

Zu den 1,7 Millionen Euro kam es laut Gericht, weil es im Binnenschifffahrtsrecht eine gesetzliche Obergrenze für die Haftung von Schiffseignern und Besatzung gibt – ähnlich wie eine Versicherungssumme, die sich an der Größe des Schiffes orientiert. Nur wer grob leichtfertig handelt und dabei weiß, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten wird, haftet darüber hinaus. Das sah das Gericht hier nicht als erwiesen an. Auch der Alkoholkonsum der Steuerfrau in der Nacht zuvor änderte daran nichts.

Der Kapitän des Schiffes ging straffrei aus. Er befand sich während des Unglücks unter Deck und hatte demnach keinen Anlass, der Steuerfrau zu misstrauen – sie hatte seit einem Trunkenheitsfall im Jahr 2020 ohne Beanstandungen gearbeitet.

In einem parallel laufenden Strafverfahren war die Steuerfrau bereits rechtskräftig verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte sie im vergangenen November zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Es sprach die Frau – wie schon die Vorinstanz – der fahrlässigen Gefährdung des Schiffsverkehrs schuldig. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Laut Staatsanwaltschaft betrug die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit mindestens 1,13 Promille.

Das Urteil des Amtsgerichts Kehl ist noch nicht rechtskräftig.

 

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