Tarifabsenkung oder sogar kostenfrei?
Günstiger oder gratis: Wie wird der Karlsruher ÖPNV attraktiver?

Tarifabsenkung oder sogar kostenfrei? Günstiger oder gratis: Wie wird der Karlsruher ÖPNV attraktiver?

Quelle: Thomas Riedel

Diskussionen um den Klimawandel und der damit verbundenen Verkehrs- beziehungsweise Mobilitätswende lässt die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Thema in der Sitzung des Karlsruher Gemeinderats am Dienstag, den 30. Juni 2020 sein.

Ziel: Mehr Nutzer für den öffentlichen Verkehr

Aktuelle politische Diskussionen um den Klimawandel und die daraus resultierende Notwendigkeit einer Verkehrs- oder Mobilitätswende lässt die Fragestellung aufkommen, wie man mehr Nutzer für den öffentlichen Verkehr in Karlsruhe gewinnen kann.

Bereits in den vergangenen Monaten wurden einige verschieden ausgeprägte Projekte mit den Schwerpunkten Tarifabsenkung oder kostenfreiem ÖPNV diskutiert und teilweise in temporären Pilotprojekten umgesetzt. Diese Ansätze sollten in erster Linie die Attraktivität, und damit auch die Nutzung, des ÖPNV steigern.

 

Steigerung der Attraktivität nicht durch Gratis-Fahrt

Auch wenn diese Projekte oft von Erfolg geprägt waren, so stehen sie dem Argument gegenüber, dass die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV nicht zwingend etwas mit der Höhe des Fahrpreises zu tun hat, sondern andere Dinge zur Erhöhten Nutzung des ÖPNV beitragen könnten.

Hierzu zählen beispielsweise der Ausbau von Linien und einer Steigerung der Takte – grundlegend eine Verbesserung des Verkehrsangebots also. Ebenso spielen pünktliche sowie saubere Bahnen oder Busse sowie ein Sicherheitsgefühl ebenfalls eine wichtige Rolle, sich für oder eben gegen die Nutzung des ÖPNV zu entschieden.

 

Gemeinderat erhielt mehrere Anträge zur Tarifgestaltung

Wie die Stadtverwaltung Karlsruhe in ihrer Beschlussvorlage der Gemeinderatssitzung, welche für Dienstag, den 30. Juni 2020 angesetzt ist, informiert, hat die Verwaltung der Stadt Karlsruhe in den vergangenen Monaten zahlreiche unterschiedliche Anträge zur Tarifgestaltung für eine Diskussion im Gemeinderat erhalten.

Hierzu zählen unter anderem Anträge verschiedener Fraktionen für einen „ticketfreien ÖPNV für Schüler“ sowie weitere Anträge zu den Themen „Erstellung eines Konzepts für den ticketfreien ÖPNV“, „365 Euro ÖPNV Jahresticket“ und „Autofreier Sonntag in der Innenstadt realisieren“.

Alle diese Anträge, so die Stadtverwaltung weiter, zielen auf einen kostenreduzierten oder kostenlosen ÖPNV für verschiedene Kundensegmente ab. Die Fa. Civity Management Consultants GmbH aus Hamburg wurde daraufhin beauftragt, alle Anfragen zu analysieren und wirtschaftlich zu bewerten. Das Ergebnis dieser Bewertung wurde im Hauptausschuss am 23. Juni 2020 vorgestellt.

 

KVV-Aufsichtsrat ist zuständig für Tarifmaßnahmen

Sollte der Karlsruher Gemeinderat künftig derartige Tarifmaßnahmen befürworten, so kann deren Bewertung und eventuelle Umsetzung allerdings nur im KVV-Aufsichtsrat erfolgen. Denn mit Gründung des KVV im Jahr 1994 wurde beschlossen, dass die Zuständigkeit für Tarifmaßnahmen per Satzung in den Aufgabenbereich des KVV übergeht.

Aus diesem Grund sollten alle an den Karlsruher Gemeinderat gerichteten Tarifanfragen sowie Anträge, über die aus dem Gemeinderat in den Aufsichtsrat des KVV entsandten Vertreter der Stadt Karlsruhe in den Aufsichtsrat des KVV eingebracht werden. Denn erst dort könne dann ein entsprechender Antrag auf Änderung der Tarifbestimmungen gestellt werden, erklärt die Stadtverwaltung.

 

Mögliche Folgen: tarifliche & finanzielle Auswirkungen

Die Stadtverwaltung informiert allerdings auch über die möglichen Folgen, die bei einem positiven Beschluss des KVV-Aufsichtsrats über den Antrag der Stadt Karlsruhe entstehen würden. So würden die daraus resultierenden finanzielle Auswirkungen über alle sieben KVV-Gesellschafter (Städte Karlsruhe, Baden-Baden und Landau, Landkreise Karlsruhe, Rastatt, Germersheim und Südliche Weinstraße) gemeinschaftlich getragen.

Außerdem sei laut Stadtverwaltung zu erwarten, dass die anderen Gesellschafter auch individuell auf ihr Gebiet zugeschnittene tarifliche Lösungen nutzen wollen. Sollte ein deratiger gemeinschaftlicher Weg nicht gewählt werden, so bestände allerdings weiterhin die Option, ohne vorab erfolgte Antragstellung, im Aufsichtsrat des KVV als „Besteller“ einen Sondertarif gegen Ausgleich der Mindereinnahmen beim KVV zu beantragen.

 

Konsequenz: Aufbruch der Tarifeinheitlichkeit

Zu beachten gelte in diesem Fall, dass dem KVV auszugleichende Mindereinnahmen dann entsprechend zu berechnen wären und laut KVV-Satzung vollständig durch die Stadt Karlsruhe auszugleichen wären. Was wiederrum bedeuten würde, dass die Stadt Karlsruhe als Mehrheitsgesellschafterin des KVV die Tarifeinheitlichkeit, und damit das Grundprinzip des KVV sowie des gesamten ÖPNV in der Region, aufbräche. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass dies genau dem Gründungsgedanken des KVV, „Ein Verbund – ein Tarif!“ widerspräche.

Da ein kostenloser beziehungsweise vergünstigter ÖPNV starke Auswirkungen auf die notwendigen Verlustausgleiche der Stadt Karlsruhe an den KVVH-Verbund (Querverbund) hätte, sollten entsprechende Anträge im Rahmen der Haushaltsberatung zum Haushalt 2021 im Herbst 2020 eingebracht und erörtert werden, gibt die Stadtverwaltung abschließend an.

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