News aus der Fächerstadt
Impfstatus hat keinerlei Einfluss: Klinikum Karlsruhe weist Vorwürfe zurück

News aus der Fächerstadt Impfstatus hat keinerlei Einfluss: Klinikum Karlsruhe weist Vorwürfe zurück

Quelle: Melanie Hofheinz

Anlässlich kursierender Gerüchte, wonach eine ungeimpfte Person aufgrund ihres negativen Impfstatus im Klinikum Karlsruhe nicht adäquat behandelt worden sei, nimmt die Geschäftsführung Stellung und weist die Vorwürfe ausdrücklich und vollumfänglich zurück.

Klinikum Karlsruhe weist Vorwürfe zurück

Anlässlich eines Videos und in diesem Zusammenhang seit dem vergangenen Wochenende in diversen Social-Media-Kanälen kursierenden Gerüchten, wonach eine ungeimpfte Person aufgrund ihres negativen Impfstatus im Klinikum Karlsruhe nicht adäquat behandelt worden sei, nimmt die Geschäftsführung nachfolgend Stellung und weist die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich und vollumfänglich zurück, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Behauptungen sei nicht nur nicht im Gesamtkontext, sondern auch für sich genommen unwahr und völlig aus dem konkreten Behandlungsgeschehen gerissen, teilt das Klinikum weiter mit.

 

Klinikum hat umfassende Behandlungspflicht

Das Klinikum habe eine umfassende Behandlungspflicht gegenüber allen Patientinnen und Patienten, die es in jedem Fall und unabhängig vom individuellen Impfstatus der behandlungsbedürftigen Personen grundsätzlich uneingeschränkt wahrnehme, wird weiter mitgeteilt.

Die Geschäftsführung und der interne Krisenstab (sog. Einsatzleitung) sind seit Wochen tagtäglich damit beschäftigt, eine bestmögliche Versorgung aller behandlungsbedürftigen Personen – sowohl geimpft wie nicht geimpft – sicherzustellen.

Jede Behandlungs- und Therapieentscheidung werde in jedem Einzelfall individuell auf Grundlage der jeweiligen medizinischen Indikation getroffen und in Absprache mit dem betreffenden Patienten beziehungsweise mit den entsprechend legitimierten Angehörigen entsprechend der ärztlichen Heilkunst umgesetzt, erklärt das Klinikum.

 

Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht

Zu berücksichtigen seien allerdings auch die Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht, wenn einwilligungsfähige Patienten im Einzelfall indizierte Therapie- und Behandlungsmaßnahmen in Kenntnis der medizinischen Faktenlage oder aufgrund fehlender Krankheitseinsicht ausdrücklich ablehnen, wird informiert.

Hält der Arzt eine Maßnahme in der konkreten Situation mit Blick auf das mit dem Patienten gemeinsam festgelegte Ziel für indiziert, obliegt es dem Patienten zu bestimmen, ob und wie er behandelt werden will. Lehnt ein Patient beispielsweise eine angebotene lebenserhaltende Maßnahme ab, darf der Arzt diese Maßnahme nicht durchführen, wenn im konkreten Falle keine Hinweise auf einen die freie Willensbildung ausschließenden Zustand vorliegen.

Selbst bei bestehender Lebensgefahr habe der Arzt den ausdrücklich erklärten entgegenstehenden Willen des Patienten zu respektieren. Ärztliche Behandlungsmaßnahmen ohne Einwilligung des Patienten sind rechtlich nicht zulässig, so das Klinikum weiter.

 

Klinikum hat bereits Strafanzeige erstattet

Der Vorwurf, dass Patienten nicht wie üblicherweise im Klinikbett versorgt würden, ist ebenfalls differenziert zu betrachten. So kann es in sehr seltenen Einzelfällen aus präventiven Gründen zur Unfallvermeidung und Sturzprophylaxe erforderlich sein, Patienten auf einer Matratze auf dem Boden zu versorgen, um Verletzungen vorzubeugen. Dies insbesondere, um weiter einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Fixierung, zu vermeiden, erklärt das Klinikum in der Mitteilung.

Im Hinblick auf die unberechtigten Vorwürfe hat das Klinikum bereits Strafanzeige erstattet und prüft derzeit mögliche weitere rechtliche Schritte. Es sind entgegen jeglicher Faktenlage unwahre Tatsachen behauptet worden, die auch im mutmaßlichen wohlverstandenen Interesse des Verstorbenen als verleumderisch bezeichnet werden können.

 

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