News aus Baden-Württemberg Kinder in Hockenheim betäubt und erstickt: Mutter schweigt am ersten Prozesstag
Ihre Söhne waren sieben und neun Jahre alt, als sie gewaltsam starben. Nun steht die Mutter wegen mutmaßlichen Doppelmordes vor Gericht. Am ersten Prozesstag sagt auch der Vater der Kinder aus.
Nach dem mutmaßlichen Mord an ihren beiden Kindern steht eine 44-Jährige seit Mittwoch vor dem Mannheimer Landgericht. Die Mutter soll ihre sieben und neun Jahre alten Söhne am Karsamstag in Hockenheim bei Heidelberg zunächst mit Medikamenten betäubt und anschließend erstickt haben. Zum Prozessauftakt machte die Angeklagte keinerlei Angaben. Die zentrale Frage, ob sie zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig war, steht weiterhin im Raum. Der Vater der gemeinsamen Kinder gab Einblicke in das Leben der Familie.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau heimtückischen Mord in beiden Fällen vor. Den Angaben zufolge hat die Deutsche eine Persönlichkeitsstörung in Folge einer Hirnschädigung entwickelt. Sie sei der Überzeugung gewesen, dass der Vater die beiden Kinder misshandele, und habe sie durch ihren Ex-Mann massiv gefährdet gesehen. Als Ausweg habe sie die Tötung der beiden angesehen.
Die Kinder wohnten seit 2020 meist beim Vater, von dem die Mutter getrennt lebte. Sie sollten die Osterferien bei der Frau verbringen.
Diese soll die Jungen am Karsamstag mit diversen Medikamenten ruhiggestellt haben. Dann erstickte sie laut Staatsanwaltschaft ihre Kinder und fügte ihnen Wunden am Kopf zu. Der Anklage zufolge habe sie eine E-Mail an die Polizei verfasst, in der sie eine «schlimme» Tat gestand. Danach habe sie versucht, sich umzubringen.
Der Ex-Mann berichtete detailliert von der Ehe und der turbulenten Zeit danach. Während der Beziehung habe es häufig Streitigkeiten gegeben und mehrfach sei die Frau ihm gegenüber handgreiflich geworden. Für den mittlerweile 56-Jährigen, der als Nebenkläger an dem Prozess beteiligt ist, habe sich die Situation zunehmend verschlimmert und sei zum Ende hin kaum mehr ertragbar gewesen.
2018 habe sich das Paar getrennt und die Scheidung eingereicht. Die Kinder hätten die Wochenenden bei ihrer Mutter verbracht, was diese nicht akzeptiert habe. Nach einem Besuch habe sie die Kinder nicht mehr herausgegeben. Acht Monate lang hatte der Mann nach eigenen Angaben keinen Kontakt zu seinen Söhnen. Er habe das Familiengericht eingeschaltet und letztlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen.
Die Vorwürfe seiner Ex-Frau, dass er eine Gefahr für die Söhne darstelle, seien ihm bekannt gewesen. Entschieden wies der Vater sie zurück. Er sei den Kindern gegenüber nie handgreiflich geworden.
Im Zeugenstand schilderten darüber hinaus eine Kriminaltechnikerin und drei Polizeibeamte, die am Ostersonntag nach Eingang der E-Mail im Polizeirevier zur Adresse der Angeklagten geeilt waren, den Vorfall. Sie beschrieben, wie sie die Frau in der Wohnung mit einer Waffe antrafen, die sich später als Schreckschusspistole herausstellte. Die Angeklagte habe die Polizisten mehrfach bedroht und die Pistole auch gegen sich selbst gerichtet. Mehrere Polizisten hätten die Frau festgenommen. Notarzt und Polizei hätten die beiden Jungen anschließend tot in ihren Kinderbetten gefunden.
Das Gericht plant fünf weitere Verhandlungstermine bis 8. Januar.
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