Geschäfte dürfen teilweise wieder öffnen
Lockerung der Corona-Maßnahmen: Regelungen für Karlsruhe im Überblick

Geschäfte dürfen teilweise wieder öffnen Lockerung der Corona-Maßnahmen: Regelungen für Karlsruhe im Überblick

Quelle: Thomas Riedel

Ab Montag, 20. April, kehrt das Leben in Karlsruhe einen kleinen Schritt in Richtung Normalität zurück. Nach den Beratungen von Bund und Ländern sind nun auch die Regelungen für Karlsruhe in Worte gefasst. meinKA gibt einen Überblick.

Zwar wurden auf Bundesebene einige Regelungen getroffen, die in ganz Deutschland gelten, doch gleichzeitig haben die unterschiedlichen Bundesländer aber auch die Kommunen weitere Möglichkeiten, wie diese Verordnungen umgesetzt werden können. Daher im folgenden die aktualisierte Corona-Fassung, welche am Montag, 20. April 2020, in Kraft tritt.

 

  • Kontaktverbot & Masken-Gebot

Bis mindestens 3. Mai ist das Kontaktverbot weiterhin zu beachten. Es dürfen also nicht mehr als zwei Personen zusammenkommen, es sei denn, sie teilen sich einen gemeinsamen Hausstand. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen sollte eingehalten werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten wird, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden sollte. Das gilt zum Beispiel für Geschäfte oder für den ÖPNV. Eine Pflicht zum Tragen einer Maske gibt es aber nicht.

 

  • Es dürfen wieder mehr Geschäfte öffnen

Alle Geschäfte, die bisher geöffnet haben durften, dürfen auch weiterhin geöffnet bleiben. Neu ist allerdings, dass nun auch Fahrradgeschäfte, Autohäuser, Buchhandlungen, Wein- & Spiritousenhandlungen wieder für den Kundenverkehr geöffnet werden – und zwar ungeachtet der Verkaufsfläche. Für alle anderen Geschäfte gilt: Nur wenn der Verkaufsraum kleiner als 800 Quadratmeter ist, darf geöffnet werden. Abtrennungen um die Ladenfläche zu verkleinern, werden nicht akzeptiert. Zudem sind für alle Einzelhändler bestimmte Hygienerichtlinien einzuhalten. Geöffnet werden dürfen wieder Einkaufszentren und Outletcenter, denn hier wird jedes Geschäft für sich betrachtet.

 

  • Weiter Einschränkungen für Gastronomie & Freizeitbereiche

Alle Restaurants, Bars, kulturellen Betriebe oder beispielsweise Angebote im Freizeitbereich bleiben weiterhin geschlossen. Für Eisdielen und Cafés in Karlsruhe gilt das ebenso. Diese dürfen lediglich einen Außer-Haus-Verkauf anbieten, ohne jedoch Tische und Stühle bereitzustellen. Gleiches gilt auch für mobile Verkaufsstände für Lebensmittel. Geöffnet werden dürfen wieder Bibliotheken und Archive, sowie Einkaufszentren und Outletcenter, denn hier wird jedes Geschäft für sich betrachtet.

 

  • Friseure bleiben geschlossen – bis 3. Mai

Die Friseure in Karlsruhe dürfen ihren Betrieb erst ab dem 4. Mai wieder aufnehmen – sofern auch hier bestimmte Hygienerichtlinien eingehalten werden.

 

  • Studieren in Karlsruhe

Das Sommersemester startet zwar, allerdings werden nur digitale Formate angeboten.

 

  • Demonstrieren in Corona-Zeiten

Demonstrationen im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes sind grundsätzlich erlaubt, können jedoch im Einzelfall beschränkt oder gänzlich verboten werden, wenn dies zum Schutz vor Infektionen erforderlich ist.

 

  • Nahverkehr in Karlsruhe

Ab Montag, 20. April 2020, wird es zudem wieder ein bereitetes Angebot im Bahnverkehr in Karlsruhe geben. Die überregionalen Linien nehmen erst ab 4. Mai wieder den regulären Betrieb auf. Mehr Infos dazu gibt es hier: Stadt- und Trambahnen in Karlsruhe fahren wieder häufiger

 

Die Landesverordnung für Baden-Württemberg ist unter den angegebenen Link zu finden.

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