News
Nach Mord an Ukrainerinnen: Urteil rechtskräftig – Karlsruhe hat keine Einwände

News Nach Mord an Ukrainerinnen: Urteil rechtskräftig – Karlsruhe hat keine Einwände

Quelle: Uli Deck/dpa
dpa

Um sich eine gemeinsame Tochter zu verschaffen, hat ein Ehepaar die Mutter und Großmutter eines Babys getötet. Ein Mannheimer Richter verhängt die Höchststrafe – und Karlsruhe hat keine Einwände.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Ehepaares zu lebenslanger Haft wegen der Ermordung zweier Ukrainerinnen bestätigt. Das oberste deutsche Strafgericht verwarf die Revision des Ehemannes gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim vom Februar. Die mitangeklagte Ehefrau hatte dem Gericht zufolge keine Revision eingelegt. Das Verfahren sei somit rechtskräftig abgeschlossen.

Nach Überzeugung des Mannheimer Landgerichts töteten die Eheleute die 27-jährige ukrainische Frau und ihre 51-jährige Mutter, um das damals fünf Wochen alte Baby der Jüngeren als das eigene auszugeben. Schon vor der Geburt hatten sie demnach über soziale Medien Kontakt zu der schwangeren Ukrainerin aufgenommen, die mit ihrer Mutter in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesloch im Rhein-Neckar-Kreis lebte.

 

Ehepaar gab Baby als ihr eigenes aus

Als das Kind auf der Welt war, gab das Ehepaar dann nach einem gemeinsamen Abendessen den beiden Frauen ein Getränk mit Beruhigungsmitteln. Der Ehemann erschlug sie anschließend mit einem Gummihammer, entsorgte die eine Leiche in einem See und zündete die andere mit Benzin an. Das Kind gaben sie danach als ihr eigenes aus. Die Ehefrau hatte zuvor beim Standesamt eine Geburtsurkunde für ihre angeblich Zuhause geborene Tochter erschlichen.

Ein Spaziergänger entdeckte laut der Staatsanwaltschaft Anfang März 2024 die Leiche der 27-Jährigen am Rheinufer. Wenige Tage später nahm die Polizei demnach das Paar fest, bei dem die Ermittler das Baby unversehrt fanden.

 

Alle Seiten hatten lebenslang gefordert

Zum Auftakt des Verfahrens Anfang Januar hatten die beiden Angeklagten die Taten in Erklärungen, die von ihren Anwälten verlesen wurden, gestanden. Darin äußerten beide auch Reue. Alle Seiten – auch die Verteidigung – hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zudem beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Das Landgericht folgte dem und stellte in seinem Urteil auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der erste Strafsenat des BGH fand bei seiner Prüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. (Az. 1 StR 227/25)

 

Weitere Nachrichten

Diese invasiven Krebse bedrohen heimische Arten in Baden-Württemberg

Stein-, Dohlen- und Edelkrebs kämpfen ums Überleben: Die gebietsfremden Flusskrebse verbreiten hierzulande eine tödliche Tierseuche. Was droht den heimischen Arten und lässt sich das Sterben stoppen?

Wert von 20.000 Euro: Karlsruher Zoll stoppt Reisende mit Hochzeitsgeschenk aus Gold

Eigentlich sollte es ein Geschenk zur Hochzeit sein. Doch am Flughafen flog der Goldschmuck im Rucksack auf, und für die Reisende hat das Folgen. Was der Zoll Reisenden rät.

Nachwuchs bei vom Aussterben bedrohter Wildesel-Art

In der Natur ist die afrikanische Wildesel-Art fast ausgestorben. In Stuttgart gibt es seit kurzem jedoch Nachwuchs. Seinen Namen teilt sich das Fohlen mit einer weltbekannten Popsängerin.

Zwischen 2018 und 2024: Acht Kinderehen in Baden-Württemberg aufgehoben

In Baden-Württemberg sind in den letzten Jahren acht Ehen mit Minderjährigen aufgehoben worden. Dies geht aus einer in Stuttgart veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der AfD hervor.

Weinjahrgang 2026: Tolle Qualität, aber starke Ernteeinbußen

Die Winzer im Südwesten haben eine qualitativ hochwertige Weinernte eingefahren. Nur leider waren es in diesem Jahr sehr wenige Trauben.

Kindesmissbrauch mit KI: Cyber-Ermittler vor neuen Problemen

Täter nutzen frei verfügbare KI-Tools, um kinderpornografische Inhalte zu erstellen. Warum die Unterscheidung zwischen KI und echtem Missbrauch wichtig ist und welche Risiken es gibt.



















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.