News
Name «Immun Smoothie» irreführend – dm verliert Rechtsstreit in Karlsruhe

News Name «Immun Smoothie» irreführend – dm verliert Rechtsstreit in Karlsruhe

Quelle: Uli Deck/dpa
dpa

Seinen Kindern will man Gutes tun und greift gerne auch zu gesunden Getränken. Manchmal aber werden Kunden da auf die falsche Fährte gelockt. Dm verliert nun gegen eine Verbraucherorganisation.

Die Drogeriemarktkette dm darf ein Obst-Getränk für Kinder nicht mehr als «Immun Smoothie» bezeichnen. Mit dem Namen und auch der Gestaltung der Verpackung werde suggeriert, dass das Immunsystem beziehungsweise die Immunabwehr durch den Verzehr des Mixgetränks positiv beeinflusst werde. Das sei irreführend und unzulässig, befand das Landgericht Karlsruhe.

Mit dem Beschluss vom 14. August gab es der Verbraucherorganisation Foodwatch recht. Sie hatte dm wegen des Produktnamens. Bei dem Mixgetränk handelt es sich um eine Mischung aus Apfel-, Bananen- und Erdbeerpüree. (Az.: 14 O 13/25 KfH)

Foodwatch begrüßte die Entscheidung und kritisierte außer der Verpackung auch das Fruchtpüree selbst. «Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als „Immun Smoothie“ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche», sagte Rauna Bindewald von Foodwatch laut Mitteilung. Das sei nicht nur dreist, sondern schlicht illegal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Weitere Nachrichten

Wohnmobil in Rhein versenkt – Fahrrinne war eine Stunde gesperrt

Plötzlich schwimmt ein Wohnmobil durch Karlsruhe und blockiert die Fahrrinne. Was hinter dem kuriosen Zwischenfall steckt und wie die Rettung ablief.

Unfall in Bretten: Fahrschulauto fährt gegen Baum und überschlägt sich

Leicht verletzt, aber großes Glück: Ein Wendemanöver endet mit Überschlag und einem Totalschaden von 25.000 Euro. Wie es dazu kommen konnte.

Stimmung im Handwerk so schlecht wie seit Corona nicht mehr

Die Stimmung im baden-württembergischen Handwerk ist auf einem Tiefstand. Nur noch wenige Unternehmen sind zufrieden mit ihrer Geschäftslage.

Sanierung bremst Bahnverkehr in Baden: Was man wissen muss

Zugausfälle, Ersatzbusse, verlängerte Fahrzeiten: Wer an Ostern die Rheintalbahn nutzen will, muss starke Nerven haben. Welche Strecken besonders betroffen sind und was Reisende beachten sollten.

Regeln am Osterwochenende: Party, Rasenmähen und Co - das ist an den Feiertagen erlaubt

Über Sinn und Unsinn des Tanzverbots an Karfreitag wird seit Jahren debattiert. Es gibt aber noch weitere Regeln, an die man sich am Wochenende halten sollte. Was man dazu wissen muss.

Bundesweite Aktion: Polizei verschärft Kontrollen gegen Autoposer an Karfreitag

Mit mehreren Hundert Beamtinnen und Beamten geht die Polizei im Südwesten am Karfreitag gegen Autoposer vor. Sie beteiligt sich damit an einer bundesweiten Aktion.



















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.