News Neue Richtlinien zur Förderung der Stadtteilhäuser in Karlsruhe werden umgesetzt
Wie die Stadt Karlsruhe mitteilt, trat im Januar 2024 eine neue Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser in Karlsruhe in Kraft. Die Neukonzeption der Stadtteilhäuser basiert auf den bestehenden Grundsätzen zur Förderung von Bürgerzentren in Karlsruhe.
Neukonzeption der Stadtteilhäuser
Seit Januar 2024, gibt es eine neue Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser in Karlsruhe, teilt die Stadt mit. Die Neukonzeption der Stadtteilhäuser basiere auf den bestehenden Grundsätzen zur Förderung von Bürgerzentren in Karlsruhe sowie deren Weiterentwicklung.
Neu seien, dass Angebotsschwerpunkte, wie Eltern-Kind-Treffs, Erzählcafés oder Spielegruppen, verbindlich vorgegeben werden. Gleichzeitig könnten die Stadtteilhäuser je nach Bedarf und Interessenlage des Stadtteils weitere Angebote individuell ausbauen.
Sechs bestehende Bürgerzentren
Für die sechs bestehenden Bürgerzentren in Daxlanden, Knielingen, Mühlburg, Nordweststadt, Südweststadt und Südstadt bedeute die neue Förderrichtlinie eine Anpassung ihrer bisherigen Angebotspalette, wird weiter informiert.
Dieser Entwicklungsprozess soll vom Büro für Mitwirkung und Engagement des Amts für Stadtentwicklung fachlich begleitet werden. „Hierbei werden individuelle Rahmenbedingungen, Trägerkonstellationen und Standortbesonderheiten der unterschiedlichen Einrichtungen berücksichtigt“, so die Stadt weiter.
Zwei weitere Stadtteilhäuser
Neu in die Förderung als Stadtteilhaus aufgenommen wurde zu Jahresbeginn das Stadtteilhaus „Bürgerzentrum Waldstadt“ unter der Trägerschaft des Bürgervereins Waldstadt e. V.. Als ehemalige, städtisch bezuschusste Seniorenbegegnungsstätte werde die inhaltliche Ausweitung des Portfolios auf weitere Zielgruppen und Angebote angestrebt.
Im Juli kam das „Sozial-Kulturelle Zentrum Oberreut (SKO) im Ökumenischen Gemeindezentrum“ als achtes Stadtteilhaus hinzu. Die evangelische Versöhnungsgemeinde und die katholische St. Thomas Morus Gemeinde übernehmen gemeinsam die Trägerschaft.