News Polizei Karlsruhe informiert zu Risiken durch Wildwechsel im Stadt- und Landkreis
Wie die Polizei informiert, zählen in Baden-Württemberg Wildwechsel zu den größten Risiken im Straßenverkehr. Die Unfälle passieren ganzjährig, treten allerdings vermehrt in den Übergängen zwischen den Jahreszeiten, wie es aktuell der Fall ist, auf.
Über 1.200 Wildunfälle im Jahr
Das Polizeipräsidium Karlsruhe zähle 2025 insgesamt 1.287 Wildunfälle. Davon ereigneten sich 106 im Stadtkreis Karlsruhe, 1.144 im Landkreis Karlsruhe und 37 auf den Bundesautobahnen. Bei 15 dieser Kollisionen wurden Personen verletzt.
Eine angepasste Fahrweise kann das Risiko von Wildunfällen deutlich reduzieren, so die Polizei. Daher sollten die folgenden Tipps und Hinweise beachtet werden:
Vorsicht in Wildwechselgebieten
Landstraßen entlang von Wäldern und Feldern gelten als typische Risikobereiche. Verkehrszeichen zum Wildwechsel weisen auf Regionen mit erhöhter Wilddichte hin. Reduzieren Sie dort vor allem in der Dämmerung und nachts Ihre Geschwindigkeit. Beachten Sie, dass Wildwechsel auch tagsüber und in nicht beschilderten Bereichen stattfinden kann.
Fahrbahnrand im Blick behalten
Behalten Sie Waldränder, Felder und Wiesen entlang der Straße im Blick. Nutzen Sie das Fernlicht, um Wild frühzeitig zu erkennen. Bei Gegenverkehr oder Wildsichtung das Fernlicht rechtzeitig abschalten, um andere Verkehrsteilnehmende sowie die Tiere nicht zu blenden.
Richtig reagieren bei Wildsichtung
Rechnen Sie damit, dass Tiere selten allein unterwegs sind. Überquert ein Tier die Straße, können weitere folgen. Hupen Sie und bremsen Sie kontrolliert, ohne sich und andere zu gefährden. Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, halten Sie das Lenkrad fest und vermeiden Sie unkontrollierte Ausweichmanöver. Kollisionen mit dem Gegenverkehr oder ein Abkommen von der Fahrbahn sind häufig folgenschwerer.
Richtig handeln nach Wildunfall
Halten Sie sofort an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck in ausreichendem Abstand. Leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie die Polizei unter 110, auch wenn kein erkennbarer Schaden entstanden ist.
Berühren oder verfolgen Sie verletzte Tiere nicht. Es bestehen Verletzungs- und Infektionsrisiken. Ziehen Sie totes Wild nur mit Einmalhandschuhen von der Fahrbahn. Ist dies nicht gefahrlos möglich, sichern Sie stattdessen die Gefahrenstelle.
Wildunfall unverzüglich melden
Unfallbeteiligte sind gesetzlich verpflichtet, unnötiges Leid verletzter Tiere zu verhindern und den Wildunfall unverzüglich zu melden. Zudem besteht eine Verkehrssicherungspflicht zur Absicherung der Unfall- und Gefahrenstelle. Wild darf nicht mitgenommen werden. Dies kann den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen.