News aus Baden-Württemberg
Polizisten töteten 1.365 Tiere mit der Dienstwaffe

News aus Baden-Württemberg Polizisten töteten 1.365 Tiere mit der Dienstwaffe

Quelle: Oliver Berg
dpa

Die Dienstwaffe ist für Polizisten die Ultima Ratio, das letzte Mittel. Trotzdem müssen die Beamten immer wieder zur Waffe greifen – vor allem, wenn es um Tiere geht.

Ein Reh, das nach einem Unfall noch am Straßenrand leidet, entlaufene Kühe und Schafe, ein gefährlicher Hund, der einen Menschen angreift: Fast vier Mal täglich setzt im Südwesten im Schnitt irgendwo ein Polizist seine Schusswaffe ein, um ein gefährliches, krankes oder verletztes Tier zu töten. Das Innenministerium verzeichnete für das vergangene Jahr 1365 solcher Fälle, wie die Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart erfuhr. 2020 waren es 1174 Fälle. Auch in den Jahren 2019 (1215 Fälle) und 2018 (1139) lag die Zahl unter dem aktuellen Stand.

Viel seltener kommt die Schusswaffe gegen Menschen zum Einsatz. Nur acht Mal schossen Polizisten im Jahr 2021 auf Menschen, vier davon wurden verletzt, einer kam ums Leben. In 2020 schoss die Polizei 13 Mal auf Menschen, drei starben, acht wurden verletzt.

Beim tödlichen Schuss im vergangenen Jahr ging es um einen häuslichen Streit in Freudenstadt: Eine Frau wählte nach den Polizeiangaben von damals den Notruf, weil ihr Lebenspartner sie geschlagen haben soll. Mehrere Streifen rückten bei dem Einsatz im Juni zu dem Mehrfamilienhaus aus, wo sie die Frau mit ihrem Lebenspartner und einem Kleinkind antrafen. Der 45-jährige Mann ging nach Polizeiangaben unvermittelt mit einem Messer auf die Einsatzkräfte los. Ein Polizist habe ihn gewarnt, dass er im Notfall schießen werde. Trotzdem soll der 45-Jährige versucht haben, den Beamten anzugreifen. Der Polizist zog die Waffe und feuerte. Der 45-Jährige starb trotz Wiederbelebungsversuchen noch in seiner Wohnung.

Der Schusswaffengebrauch durch die Polizei sei nur innerhalb der engen Grenzen des Polizeigesetzes zulässig und dürfe nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Polizeibeamte müssten «das jeweils mildeste zur Verfügung stehende Mittel» einsetzen. Die Entscheidung über die Anwendung von unmittelbarem Zwang treffe die jeweilige Polizeibeamtin oder der Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

 

Weitere Nachrichten

ADAC-Rettungshubschrauber fliegen weniger Einsätze im Land

Wenn ein Notarzt schnell zu einem entlegenen Unfallort muss, dann hilft häufig der Rettungshubschrauber. Wegen zwei Entwicklungen müssen die Luftretter aber seltener abheben.

Hauptzollamt Karlsruhe geht gegen Mindestlohn-Verstoß vor: Bußgeld für Sicherheitsfirma

Eine Firma zahlt nicht den Mindestlohn. Bei einer Kontrolle stellen Ermittler des Zolls gravierende Verstöße fest. Nun wird ein hohes Bußgeld verhängt.

War es ein Gasunglück? Brandexperte prüft Hauseinsturz in Stutensee

Warum gab es eine Explosion vor dem Hauseinsturz in Stutensee? Ein Experte sucht in den Trümmern des Gebäudes nach Antworten.

Wohnungsbauministerin will Steueranreize für Schaffung von Wohnraum

Wohnungsbauministerin Razavi will die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum besser fördern. Und damit vor allem die Menschen bei der ersten eigenen Immobilie unterstützen. Was ist ihre Idee?

Unternehmen wollen mehr junge Leute für Ausbildung ködern

Viele Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt. Oftmals mangelt es an entsprechenden Informationen. Was soll dagegen unternommen werden?




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.