News aus Baden-Württemberg Schülervertreter: Gendern darf nicht als Fehler gelten
Nach Ansicht des Landesschülerbeirats darf die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in schriftlichen Prüfungen nicht als Fehler gewertet werden.
Jeder Schüler und jede Schülerin solle selbst entscheiden können, ob er oder sie gendert, teilte das Gremium am Dienstag in Stuttgart mit. Es sei nicht mehr zeitgemäß, wenn Lehrkräfte Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt negativ markierten. Vielmehr müsse die Akzeptanz für das Gendern steigen; Ziel sei, dass diejenigen, die gendern wollen, dies auch tun könnten, ohne dabei belächelt oder verurteilt zu werden oder sich rechtfertigen zu müssen, betonten die Schülervertreter.
Die Lehrergewerkschaft GEW befürwortet einen differenzierten Ansatz: Bei einem Diktat, bei dem die Rechtschreibregeln des Duden im Vordergrund stehen, müsse das Gendern anders bewertet werden als bei einer Textaufgabe in Mathematik oder in einem mehrseitigen Essay, bei dem kreative Freiheit möglich sein müsse. Das Thema sei auch nicht für die erste Klasse Grundschule geeignet, sondern eher für weiterführende Schulen, erläuterte ein GEW-Sprecher. «Wenn sich die Sprache verändert, muss sich auch die Schule damit auseinandersetzen.» Die Lehrer seien Profis genug, die richtigen Maßstäbe zu setzen.
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