Corona in der Fächerstadt
Silvester in Karlsruhe: Verbote für Böller, Alkohol & Ansammlungen

Corona in der Fächerstadt Silvester in Karlsruhe: Verbote für Böller, Alkohol & Ansammlungen

Quelle: TMC-Fotografie.de | Tim Carmele

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird es in der Silvesternacht in Karlsruhe zu einem „kombinierten Verbot“ kommen. Dieses umfasst ein Alkoholkonsum- und Ausschankverbot, ein Böllerverbot sowie ein Ansammlungsverbot auf verschiedenen Plätzen.

Omikron: Aktuelle Corona-Lage in Karlsruhe

In einer Pressekonferenz der Stadt Karlsruhe, am Mittwoch, 22. Dezember 2021, informierte Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup über die aktuelle Corona-Situation in Karlsruhe. Insbesondere die neue Corona-Variante „Omikron“ breite sich derzeit im Stadt- und Landkreis aus.

So sind mittlerweile 50 Omikron-Fälle bekannt – alleine 45 im Stadtkreis Karlsruhe. Gefährlich sei hier das erhöhte Ansteckungsrisiko – „ganze Gruppen werden durch-infiziert“, erklärte das Stadtoberhaupt. Aktuell seien unter anderem eine Kindertagesstätte sowie ein Studentenwohnheim von der Omikron-Variante betroffen.

 

Weihnachten: Appell zur Selbstverantwortung

Die schnelle Verbreitung der neuen Virusvariante „erfüllt uns mit großer Sorge“, so Mentrup. Zum aktuellen Zeitpunkt könne man nicht einschätzen, wie die Corona-Lage in drei bis vier Wochen aussehe. Für die anstehenden Feiertage appelliert Karlsruhes Oberbürgermeister daher an die „Selbstverantwortung“ der Menschen.

Daher wird dringlichst empfohlen, sich vor und nach einem weihnachtlichen Familientreffen auf das Coronavirus zu testen. Rund 2.000 Teststationen stehen inzwischen im Stadt- und Landkreis hierfür bereit.

 

Silvester in Karlsruhe: „Kombiniertes Verbot“

Um eine weitere Corona-Ausbreitung einzuschränken, werden während der Feiertage und zum Jahreswechsel mehrere Verbote in der Fächerstadt umgesetzt. So wird es bereits ab dem 24. Dezember 2021 auf dem Werderplatz in Karlsruhe ein Alkoholkonsum- und Ausschank-Verbot geben.

An Silvester wird ein sogenannten „Kombiniertes Verbot“ gelten: Es umfasst ein Alkoholkonsum- und Ausschank-Verbot, ein Ansammlungsverbot (nicht mehr als zehn Personen) sowie ein Böllerverbot.

Diese Verbote gelten vom 31. Dezember 2021 (circa 15:00 Uhr) bis 01. Januar 2022 (circa 09:00 Uhr) an den folgenden Karlsruher Plätzen: Marktplatz, Schlossplatz, Schlossgarten, Turmberg, Friedrichsplatz, Stephanplatz, Europaplatz und dem Werderplatz.

 

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