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Streit um zweite Rheinbrücke: Verhandlung beginnt heute

News aus Baden-Württemberg Streit um zweite Rheinbrücke: Verhandlung beginnt heute

Quelle: Uli Deck/dpa
dpa

Wird gebaut, leiden seltene Tierarten – sagen die einen. Wird nicht gebaut, leiden staugeplagte Autofahrer – sagen die anderen. Die Planungen für eine zweite Rheinbrücke bei Wörth sorgen seit vielen Jahren für reichlich Zoff. Nun ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug.

Es geht um Naturschutz und seltene Tierarten einerseits und um weniger Staus und Verkehrsstress andererseits: Mit zwei Klagen gegen die zweite Rheinbrücke bei Wörth befasst sich heute der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Für die mündliche Verhandlung wollen die Richter bis einschließlich Freitag tagen. Wegen der Corona-Krise und des erwarteten großen Publikumsinteresses wird in Karlsruhe in einem Bürgerzentrum verhandelt.

Geklagt haben die Stadt Karlsruhe sowie der Landesverband Baden-Württemberg des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Die Umweltschützer wollen die Brücke nicht, weil dadurch aus ihrer Sicht Schutzgebiete und seltene Tierarten in den Rheinauen bedroht sind. Außerdem hätten die Planungen weder den Schienenverkehr noch den Radverkehr berücksichtigt und widersprächen den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Nicht mal Radwege seien auf der zweiten Rheinbrücke vorgesehen, sagte der Regionalgeschäftsführer des BUND Mittlerer Oberrhein, Hartmut Weinrebe. «Verkehrlich ist die Planung ein Murks.»

Die Stadt Karlsruhe ist nicht generell gegen eine Brücke, setzt sich aber dafür ein, dass sie unmittelbar neben der alten Brücke gebaut wird. Laut aktueller Planung soll die neue Querung jedoch etwa 1,4 Kilometer entfernt von der alten entstehen. Die Klagen waren bereits 2017 eingereicht worden (Az.: 5 S 2834/17 und 5 S 2835/17).

Wegen der neuen Brücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe in Baden-Württemberg gibt es seit Jahren hitzige Debatten, erheblichen Widerstand und diverse juristische Auseinandersetzungen. Im Jahr 2015 hatte der Bundesrechnungshof die Brücke als unwirtschaftlich kritisiert. Im vergangenen November war eine Klage des BUND vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz weitgehend gescheitert. Eine Revision wurde seinerzeit nicht zugelassen, eine Beschwerde dagegen liegt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Vor dem VGH Baden-Württemberg wird nun gegen den Planfeststellungsbeschluss auf der baden-württembergischen Rheinseite geklagt. Wann ein Urteil fällt, ist noch unklar.

Die bestehende Rheinbrücke wurde 1966 eröffnet und ist inzwischen heillos überlastet. Ursprünglich wurde sie für bis zu 32 000 Fahrzeuge pro Tag geplant. Zuletzt wurde sie täglich von rund 80 000 Fahrzeugen genutzt. Die neue Brücke soll nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe etwa 107 Millionen Euro kosten. Bezahlt werden soll sie vom Bund.

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