Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 in Teilbereich der Eckenerstraße in Karlsruhe
In der Eckenerstraße in Karlsruhe gilt im Teilbereich zwischen Daxlander Straße und Silcherstraße in Fahrtrichtung Rheinstetten seit März Tempo 30. Das Ordnungs- und Bürgeramt weist darauf hin, dass sich dies auf die Geschwindigkeitsüberwachung auswirkt.
Tempo 30 in Teilbereich der Eckenerstraße
Wie in einer Pressemitteilung der Stadt erklärt wird, gilt in der Eckenerstraße in Karlsruhe im Teilbereich zwischen Daxlander Straße und Silcherstraße in Fahrtrichtung Rheinstetten seit März 2022 Tempo 30.
Das Ordnungs- und Bürgeramt weist darauf hin, dass sich die Änderung nun auch auf die dort vorhandene stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auswirkt.
Stationäre Überwachungsanlage wieder in Betrieb
„Grundsätzlich gilt die Regelung eines Verkehrszeichens unmittelbar mit dessen Aufstellung“, stellt Bürgermeister Dr. Albert Käuflein fest. In der Eckenerstraße wollte die Stadt Karlsruhe den Verkehrsteilnehmenden und insbesondere den Berufspendlerinnen und -pendlern ausreichend Gelegenheit geben, die geänderte Beschilderung auch tatsächlich wahrzunehmen und ihr Verkehrsverhalten entsprechend anzupassen.
Aus diesem Grund wurde die stationäre Überwachungsanlage in diesem Straßenabschnitt vom Ordnungs- und Bürgeramt unmittelbar mit Aufstellung der neuen Beschilderung für knapp eine Woche abgeschaltet.
Anlage wurde bewusst ausgeschaltet
„Die Entscheidung, die Anlage ein paar Tage außer Betrieb zu setzen, ist bewusst gefallen“, so Käuflein weiter. „Jeder von uns weiß, dass verkehrsrechtliche Änderungen an langjährig gewohnten Strecken einige Tage brauchen, um bewusst wahrgenommen zu werden.“
Die neuen Verkehrszeichen in der Eckenerstraße wurden am 22. Februar 2022 angebracht, an diesem Tag wurde die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage abgeschaltet und war bis zum 28. Februar 2022 außer Betrieb.
Schon 5.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen
Seit der Wiederinbetriebnahme der Anlage wurden schon knapp 5.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert. Auch wenn auffällig ist, dass diese Überschreitungen meist sehr marginal sind und im Verwarnungsgeldbereich liegen, lässt sich vermuten, dass die neue Beschilderung und damit die neuen Verkehrsregeln noch nicht von allen Verkehrsteilnehmenden wahrgenommen worden sind, wird mitgeteilt.
Erfahrungsgemäß sinken die Fallzahlen bei solchen Maßnahmen nach kurzer Zeit deutlich – dennoch möchte das Ordnungs- und Bürgeramt an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die jetzt geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde in diesem Abschnitt der Eckenerstraße hinweisen.
Temporeduzierung erfolgte aus Lärmschutzgründen
Stadteinwärts hat die Geschwindigkeitsreduzierung keinen Einfluss auf die stationäre Messanlage. Diese befindet sich in einem Straßenabschnitt, in dem Tempo 50 zulässig ist. Ein Standortwechsel dieser Überwachungsanlage ist aktuell nicht vorgesehen, wird aber letztendlich von der Akzeptanz der vorgegebenen Reduzierung auf Tempo 30 im weiteren Verlauf der Strecke abhängig gemacht werden müssen.
„Die Temporeduzierung erfolgte aus Lärmschutzgründen, weshalb der Versatz der Anlage in den kritischen Bereich durchaus begründet wäre“, erklärt Käuflein. Bevor eine solche Entscheidung getroffen wird, bleibt jedoch die weitere Entwicklung und das Ergebnis entsprechender Erhebungen abzuwarten. Die Änderung der Höchstgeschwindigkeit fand im Rahmen der Umsetzung des Lärmaktionsplans statt.
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