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Weiteres Gericht entscheidet: Baden-Württemberg-Wolf darf getötet werden

News Weiteres Gericht entscheidet: Baden-Württemberg-Wolf darf getötet werden

Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
dpa

Nur vier Wölfe leben dauerhaft im Südwesten – einer soll jetzt erschossen werden. Was hinter der erneuten Gerichtsentscheidung steckt.

Im Ringen um das Schicksal eines zutraulichen Wolfs im Nordschwarzwald hat ein weiteres Gericht den Abschuss des Tieres genehmigt. Nach dem Verwaltungsgericht (VG) wies auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim als nächsthöhere Instanz eine Klage von Tierschützern gegen eine Genehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums ab. «Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März 2026 getötet werden», teilte der VGH mit.

Damit ist die Feuerpause im Streit um den Wolf vorerst wieder vorbei. Ein kleiner und professioneller Trupp von Jägern kann mit der Suche nach dem Wolf beginnen. Das sogenannte Entnahmeteam soll das Tier nach dem Willen des Umweltministeriums suchen, finden und erschießen, weil es sich in seinem Revier zu häufig Menschen genähert hatte.

Zuvor hatte das VG Stuttgart den Abschuss freigegeben und die Klage der Naturschutzinitiative (NI) abgewiesen. Daraufhin hatte diese Beschwerde eingelegt und zunächst einen Aufschub erreicht. Die Beschlüsse des VGH in zwei Eilverfahren nun sind den Angaben nach unanfechtbar. (Az. 5 S 268/26 und 5 S 269/26)

«Das passt in einen naturschutzfeindlichen Zeitgeist», sagte Wolfgang Epple von der NI. Diese werde die Entscheidung gründlich prüfen und schauen, ob und wie sie weiter vorgehen könne.

Ministerium: Abschuss zum Schutz

Das Landesumweltministerium will den Wolf erlegen lassen, weil die Bevölkerung aus seiner Sicht geschützt werden muss. Der als «GW2672m» identifizierte Rüde habe sich wiederholt Menschen und Hunden bis auf wenige Meter genähert, erklärte die Behörde im Streit mit den Wolfsfreunden.

Seit 2024 wurden insgesamt laut Ministerium mehr als 180 Sichtungen dokumentiert. In nahezu jedem zweiten Fall hatte ein Mensch demnach einen Hund mit dabei. Experten gehen davon aus, dass der Wolf mangels Artgenossinnen in der Ranzzeit – der Phase der Fortpflanzungsbereitschaft bis März – an Hündinnen interessiert ist und erkannt hat, dass diese häufig von Menschen begleitet werden.

Ministerium beklagt «Wolfstouristen»

Zudem habe sich ein regelrechter Wolfstourismus entwickelt, weil Spaziergänger und Fotografen versucht hätten, das Tier anzulocken, teilte das Ministerium mit. Um Risiken für Mensch und Tier vorzubeugen, sei die Tötung daher gerechtfertigt.

Das Verhalten des Wolfs sei besonders auffällig gewesen, so das Ministerium weiter. Auch der Naturschutzbund Nabu hatte den Kurs der Landesregierung grundsätzlich unterstützt – das Verhalten des Wolfs sei «nicht arttypisch» und ein Einschreiten daher notwendig.

Der VGH sieht das ähnlich: Nach den vorliegenden fachlichen Stellungnahmen sei mit Situationen zu rechnen, die für den Menschen gefährlich werden könnten – einschließlich Angriffen des Wolfs mit der Folge entsprechender Verletzungen, hieß es.

Zur Tötung des Wolfs «GW2672m» gebe es auch keine zumutbare Alternative. «Die Möglichkeit, Menschen das Betreten der Bereiche zu verbieten, in denen mit einem Zusammentreffen des Menschen mit dem Wolf zu rechnen ist, oder dort zumindest eine Leinenpflicht für Hunde anzuordnen, sei schon deshalb keine zumutbare Alternative, weil sie nicht effektiv umgesetzt werden könne.»

Auch Vergrämen ist aus Sicht des 5. Senats des VGH keine Option. Nach den bisherigen Erfahrungen spreche wenig bis nichts dafür, dass eine Vergrämung in seinem Fall den gewünschten Effekt habe.

Kläger: Nur wenige Wölfe im Land

Die klagende Naturschutzinitiative hatte dagegen auf die geringe Wolfspopulation im Südwesten verwiesen. Nur vier Tiere seien derzeit nachgewiesen, der Abschuss eines davon entspräche einem Viertel der bekannten Population und könne den Erhaltungszustand der Art gefährden. Dem widersprach der VGH allerdings. Es gehe nicht ausschließlich um die lokale Population.

In Baden-Württemberg leben erst seit rund zehn Jahren wieder Wölfe. Derzeit gelten vier männliche Tiere als sesshaft. Die Debatte um den Wolf auf der Hornisgrinde sorgt seit vielen Wochen für eine heftige Debatte. Es gibt Unterschriftenlisten beider Seiten sowie Mahnwachen. Auch die Politik hat sich eingeschaltet.

 

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