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Notorische Temposünder: ADAC kritisiert Forderung zu lebenslangem Fahrverbot

News Notorische Temposünder: ADAC kritisiert Forderung zu lebenslangem Fahrverbot

Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild
dpa

Rasen, Rennen, Rückfall: Trotz mehrfacher Gutachten sitzen notorische zwei Temposünder wieder am Steuer. Was der ADAC zur Forderung nach lebenslangem Fahrverbot sagt.

Die Forderung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) nach einem lebenslangen Führerschein-Entzug für notorische Temposünder ist aus Sicht des ADAC viel zu unkonkret. «Es bleibt unklar, welche konkrete Änderungen im Fahrerlaubnis- oder Strafrecht beabsichtigt sind und weshalb die bestehenden Instrumente nicht ausreichend sind», sagte ein Sprecher des ADAC Württemberg.

Strobl hatte den Gesetzgeber aufgefordert zu prüfen, ob besonders unbelehrbare Raser ihre Führerscheine auf Lebenszeit verlieren könnten. «Meine Forderung ist hier sehr klar: lebenslänglich für lebensgefährlich», hatte Strobl am Freitag in Stuttgart gesagt. Wer wiederholt und uneinsichtig herumrase und sich Rennen liefere, dürfe nicht mehr fahren.

Der Innenminister zielt auf klare Regeln im sogenannten Fahrerlaubnisrecht: Es bestimmt, wer einen Führerschein erhält, wem er entzogen wird oder wer Beschränkungen erhält.

ADAC: Es gibt schon Mittel und Wege

Aus Sicht des ADAC gibt es aber schon jetzt Mittel und Wege, rasende Wiederholungstäter von den Straßen zu nehmen. «Bereits jetzt können Gerichte strafrechtlich die Fahrerlaubnis entziehen und lange Sperrfristen von bis zu fünf Jahren für die Wiedererteilung anordnen», sagte der ADAC-Sprecher. In besonders schweren Fällen sei auch heute schon ein dauerhafter Ausschluss möglich. «Zudem sind an die Wiedererteilung hohe Anforderungen geknüpft, etwa durch medizinisch-psychologische Gutachten», sagte der Sprecher.

Gutachten nicht immer ausreichendes Hindernis

Allerdings sind solche Gutachten nicht immer ein Hindernis, wie der aktuelle Prozess um zwei Brüder aus Ludwigsburg zeigt. Sie stehen wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes vor dem Stuttgarter Landgericht, weil sie bei einem illegalen Autorennen einen Unfall mit zwei Toten verursacht haben sollen. Nach Aktenlage hatten sie seit ihrer Jugend dutzendfach Verkehrsregeln ignoriert und waren damit offenbar immer wieder ohne langfristige Auflagen durchgekommen.

Zwar hatte das zuständige Landratsamt den beiden mehrmals den Führerschein abgenommen. Sie erhielten ihn im Laufe der Jahre aber wiederholt zurück, weil sie ein Gutachten über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorlegen konnten.

 

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