News aus Baden-Württemberg
Zu wenig Ärzte: Grüne erwägen neues Jobkriterium

News aus Baden-Württemberg Zu wenig Ärzte: Grüne erwägen neues Jobkriterium

Quelle: Guido Kirchner
dpa

Bei den Grünen gibt es Überlegungen, bei Neueinstellungen an Universitätskliniken Ärzte zu bevorzugen, die bereit sind, bei Schwangeren Abtreibungen vorzunehmen.

Damit soll Engpässen in dem Bereich entgegengewirkt werden. «Einzelne Ärzte können nicht verpflichtet werden, aber Kliniken, insbesondere die in staatlicher Verantwortung, sollten personalpolitisch sicherstellen, dass der Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung bei ihnen gewährleistet wird», sagte die stellvertretende Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang der «Welt» (Online, Print: Montag).

Die Idee kommt ursprünglich aus Baden-Württemberg. Das dortige grün geführte Sozialministerium will prüfen, ob die Bereitschaft zu Schwangerschaftsabbrüchen ein Einstellungskriterium für Mediziner an Uni-Kliniken sein könnte. Das Land sei verpflichtet, sicherzustellen, dass Frauen, die abtreiben wollten, auch die Möglichkeit dazu hätten, sagte eine Ministeriumssprecherin in Stuttgart am Sonntag.

Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden im ersten Quartal 2020 rund 26 500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Dem «Welt»-Bericht zufolge, der sich ebenfalls auf Zahlen der Behörde beruft, ist die Zahl der Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zwischen 2003 und 2018 um rund 40 Prozent auf etwa 1200 Stellen gesunken.

Die frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, sagte der Zeitung: «Dass es für Uni-Kliniken zum Einstellungskriterium werden könnte, ob Ärztinnen und Ärzte Abbrüche durchführen, halte ich für einen gangbaren Weg, um die lückenhafte Versorgung endlich zu verbessern.»

Die grüne Sprecherin für Gesundheitsförderung, Kirsten Kappert-Gonther, sagte demnach, wenn Uni-Kliniken bevorzugt Ärztinnen und Ärzte einstellten, «die in der Lage sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, kann das ein Beitrag für eine bessere Versorgungslage sein». Es sei eine «verhältnismäßig milde Maßnahme», aus der sich keine grundsätzliche Verpflichtung für alle Mediziner ergebe.

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