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01. Mai: Regeln für den Feiertag – was ist erlaubt und was verboten?

News 01. Mai: Regeln für den Feiertag – was ist erlaubt und was verboten?

Quelle: Roberto Pfeil/dpa
dpa

Feiern, Sport, Gartenarbeit: Am 1. Mai in BW ist Rücksicht Pflicht. Wer zu laut wird, riskiert Ärger – und das nicht nur mit den Nachbarn. Wo die Grenzen verlaufen, zeigt unser Überblick.

Der 1. Mai ist einer der wenigen Feiertage, die nicht aus religiöser Tradition stammen. Seit über 130 Jahren gehört er den Gewerkschaften, den Kundgebungen, dem Frühling – und dem kollektiven Aufatmen nach einem langen April. Doch während man entspannt die Bratwurst auflegt oder die Wanderschuhe schnürt, lauert im Hintergrund ein Regelwerk, das nicht jeder kennt.

Der 1. Mai ist durch die Feiertagsgesetze der Bundesländer geschützt. Jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz – und gerade in Baden-Württemberg nimmt man den Feiertagsschutz ernst: Das Landesgesetz gilt als streng. Es regelt genau, was an diesem Tag erlaubt ist – und was nicht.

 

1. Schlafen, faulenzen, nichts tun

Das Offensichtlichste zuerst: Der 1. Mai ist bundesweit ein gesetzlicher Feiertag und grundsätzlich ein arbeitsfreier Tag. Wer also einfach liegen bleiben will, macht alles richtig. Das Gesetz schützt die Feiertagsruhe ausdrücklich – und meint das durchaus ernst. Wer seinen Chef anruft und fragt, ob man doch kurz ins Büro kommen soll, handelt zwar legal, aber mutmaßlich unklug. Genießen ist Pflicht, zumindest dem Geist nach.

 

2. Wandern, Radfahren, Ausflug machen

Spazieren gehen, Wandern oder ein Ausflug in den Schwarzwald sind am 1. Mai geradezu ideal. Neckartal, Schwäbische Alb oder Bodensee locken ohne jede Einschränkung. Auch Joggen, Radfahren oder Kicken im Garten sind problemlos erlaubt – solange niemand dadurch belastet wird. Lautstarke öffentliche Sportevents mit Lautsprechern und großem Publikum können aber genehmigungspflichtig sein oder unzulässig werden, wenn sie die Feiertagsruhe stören; Vereine sollten Ort und Uhrzeit genau prüfen. Der Feiertag will genossen, nicht gestört werden.

 

3. Demonstrieren und auf die Straße gehen

Der 1. Mai ist auch im Südwesten der klassische Tag der Kundgebungen. Traditionell ist er der Tag im Jahr, um sich bei Demonstrationen und Kundgebungen für die Rechte der Arbeitenden einzusetzen. Das ist ausdrücklich erwünscht und gehört zum Wesen des Tages. Wer also mit einem Transparent durch die Innenstadt zieht und für bessere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten demonstriert, bewegt sich im Zentrum der Feiertagstradition – und darf dabei sogar ziemlich laut sein.

 

4. Grillen – aber die Party drumherum wird heikel

Grillen selbst ist erlaubt. Das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg verbietet «öffentlich bemerkbare Arbeiten», wenn sie die Ruhe stören. Eine Bratwurst auf dem eigenen Grill fällt nicht darunter. Musik, Dauerbeschallung oder eine Gartenparty, die bis in die Nacht geht, können dagegen zum Problem werden. In Baden-Württemberg ist Rücksicht mehr als Höflichkeit – sie folgt klaren Regeln. Die Grenze liegt oft genau da, wo der Krach die Hecken durchdringt.

 

5. Leichte Gartenarbeit – aber bitte leise, und Heimwerken ist tabu

Wer den Feiertag produktiv nutzen will: Leichte Gartenarbeiten sind erlaubt, sofern sie öffentlich nicht auffallen und – laut Gesetz – «von den Besitzern selbst oder ihren Angehörigen vorgenommen werden». Das gilt auch für das Zurückschneiden von Sträuchern, Unkrautjäten, Umgraben im Garten und Düngen. Was hingegen nicht geht: Rasenmäher mit Motor, Kettensäge oder Laubbläser. Das gilt in der Regel auch für Heimwerkerarbeiten – Bohren, Hämmern und Sägen sind ebenfalls tabu.

 

6. Tanzen – am 1. Mai ohne Einschränkung

Hier zeigt sich eine Besonderheit: Für den 1. Mai gelten in Baden-Württemberg keine Tanzverbote, wie sie an sogenannten stillen Feiertagen bestehen. Während öffentliche Tanzveranstaltungen etwa am Karfreitag teils stark eingeschränkt oder ganz untersagt sind, kann am Tag der Arbeit grundsätzlich gefeiert und getanzt werden. Unabhängig davon können für größere Veranstaltungen wie üblich Genehmigungen erforderlich sein – entscheidend ist dabei aber nicht der Feiertag selbst. Baden-Württemberg gilt insgesamt als streng beim Feiertagsschutz, am 1. Mai sind die Regeln in diesem Punkt vergleichsweise locker.

 

7. Einkaufen – und Lkw-Fahrverbot beachten

Wer vergessen hat, Vorräte anzulegen: An gesetzlichen Feiertagen wie dem 1. Mai dürfen die meisten Geschäfte nicht öffnen – aber es gibt Ausnahmen: Tankstellen, Kioske, Apotheken und Bäckereien. Restaurants dürfen ohnehin den ganzen Tag geöffnet haben. Wer mit dem Auto zum Ausflug fährt, ist uneingeschränkt unterwegs – aber für Lkw gilt am Feiertag ein bundesweites Fahrverbot, das auf Transitachsen wie denen in Baden-Württemberg spürbar ist.

 

Und wenn man es doch macht?

Auch da gibt es natürlich eine Passage im Gesetz. Demnach droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.500 Euro, wenn man das Risiko eingeht und trotz Feiertagsruhe den Rasen mäht, den Baum fällt oder zur Gartenparty einlädt. Die Ausnahme: «Unaufschiebbare Arbeiten zur Befriedigung häuslicher Bedürfnisse» dürfen laut Gesetz an Feiertagen ausgeführt werden. Dazu gehört etwa ein Umzug, wenn zum 2. Mai eine neue Arbeitsstelle angetreten werden muss und es wirklich keine andere Möglichkeit gibt, an einem anderen Tag umzuziehen.

 

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