Polizei Karlsruhe 60-Jähriger Karlsruher soll wegen Kindesmissbrauchs in Haft bleiben
Ein 60 Jahre alter Karlsruher soll nach einem Urteil des Landgerichts wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hinter Gitter bleiben.
Wie das Gericht am Freitag mitteilte, verurteilte es den bereits inhaftierten Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren. Einbezogen wurde eine achtjährige Haftstrafe vom 3. November 2014. Wegen jahrelangen Missbrauchs eines kleinen Mädchens, das in seinem Haushalt lebte, ist der Angeklagte bereits seit Oktober 2014 im Gefängnis.
Er war zudem am 19. Juli 2019 wegen Missbrauchs von Kindern auf den Philippinen zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung war auf Revision des Angeklagten vom Bundesgerichtshof im März 2020 wegen Mängeln in der Beweiswürdigung aufgehoben worden.
Die 14. Große Jugendkammer sah es in seinem Urteil vom Freitag wie die andere Jugendkammer als erwiesen an, dass der Angeklagte auf den Philippinen zwischen Februar 2011 und Januar 2013 in fünf Fällen mit vier Mädchen Geschlechtsverkehr vollzog. Die Mädchen waren damals 12 und 13 Jahre alt. Die Kammer stützte sich auf Aussagen der Mädchen und auf Eintragungen im Mobiltelefon des Angeklagten. Er hatte über seine Sexualkontakte Listen geführt.
Da von dem Angeklagten nach Auffassung des Gerichts weiter eine hohe Gefahr ausgeht, hat es Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Laut einer Gerichtssprecherin würde dies bedeuten, dass der Angeklagte für unbegrenzte Zeit im Gefängnis bleibe, wobei die Sicherungsverwahrung regelmäßig überprüft werde. Das Landgerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Angeklagte erneut Revision einlegt, war zunächst unklar.
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