2G-Regel für viele Bereiche / Teststellen online finden
Ab sofort Alarmstufe: Karlsruhe baut Impfmöglichkeiten weiter aus

2G-Regel für viele Bereiche / Teststellen online finden Ab sofort Alarmstufe: Karlsruhe baut Impfmöglichkeiten weiter aus

Quelle: TMC-Fotografie.de | Tim Carmele

Mit einer Rekord-7-Tage-Inzidenz von über 300 befindet sich Karlsruhe aktuell mitten in der vierten Corona-Welle. Das Impfangebot in Karlsruhe soll daher im Laufe der kommenden Wochen weiter ausbaut und der aktuellen Entwicklung angepasst werden.

Vierte Corona-Welle in Karlsruhe & Baden-Württemberg

Mit einer Rekord-7-Tage-Inzidenz von über 300 befindet sich Karlsruhe aktuell mitten in der vierten Corona-Welle. Dies gilt ebenso für Baden-Württemberg, wo nicht nur die Inzidenz an der 400 kratzt, sondern auch mehr als 400 COVID-Kranke auf den Intensivstationen versorgt werden müssen.

Schon im Vorfeld hat das Landesgesundheitsamt deshalb reagiert und die Alarmstufe ab Mittwoch, 17. November, angekündigt. In vielen Bereichen gilt dann die 2G-Regel – etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben, informriert die Stadt Karlsruhe in einer Pressemeldung.

 

Anzahl der Mobilen Impfteams wird nochmals aufgestockt

„Um der aktuellen Nachfrage nach Impfungen gerecht zu werden, hat das Sozialministerium die Anzahl der Mobilen Impfteams nochmals aufgestockt. Damit werden wir das Impfangebot in Karlsruhe im Laufe der kommenden Wochen weiter ausbauen und der aktuellen Entwicklung anpassen“, betont Bürgermeisterin Bettina Lisbach.

Die täglichen Aktionen im ECE-Center Ettlinger Tor laufen nun über Terminvergabe auf impfen-ka.de. Auch Impfen ohne Termin ist hier weiterhin möglich, wobei Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Geplant ist, das Impfangebot im ECE noch bis mindestens Ende des Jahres aufrechtzuerhalten, heißt es in der Pressemeldung.

Wie bereits angekündigt, ist außerdem für das spontane Impfen ein Team am Donnerstag, 18. November, von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Mensa der Dualen Hochschule (Erzbergerstraße 121) vor Ort. Weitere Sonderimpfaktionen mit Terminvergabe sind aktuell in Abstimmung und werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Online-Übersicht aller Impfangebote im Stadt- & Landkreis

Ab Mittwoch, 24. November, will die Stadt allen Bürgerinnen und Bürgern ein zusätzliches Impfangebot über das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) des Städtischen Klinikums machen. Standort ist Haus V an der Moltkestraße / Ecke Kußmaulstraße. Von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr können hier Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen vereinbart werden. Sobald die Buchung online ist, werden weitere Informationen veröffentlicht.

Darüber hinaus gibt es nun im Internet eine Übersicht aller Impfangebote im Stadt- und Landkreis.

 

Impfen bei den Hausarztpraxen & kostenlose Teststellen

Wie bereits Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Landrat Dr. Christoph Schnaudigel in einer gemeinsamen Pressemeldung am Freitag betont hatten, weist auch Lisbach nochmals darauf hin, dass das Impfen in erster Linie durch die niedergelassenen Ärzte erfolgen muss.

Im Interesse einer hohen Impfquote helfen das Land und die Kommunen über die MITs und die Einrichtung von Impfstützpunkten derzeit zusätzlich aus. Wer keine Hausarztpraxis hat, kann auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden und telefonisch einen Termin für eine Erst-, Zweit oder Auffrischimpfung vereinbaren.

Wer sich auf das Corona-Virus testen lassen möchte, kann seit dieser Woche wieder auf eine erhöhte Zahl an kostenlosen Teststellen in der Region Karlsruhe zurückgreifen. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung trat am Samstag in Kraft, erklärt die Stadt weiter.

 

Schärfere Regeln für die Teilnahme am öffentlichen Leben

In der Alarmstufe gibt es nochmals schärfere Regeln für die Teilnahme am öffentlichen Leben. So hat der Prozess auch Auswirkungen auf private Treffen und Veranstaltungen. Dann darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt.

Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote.

Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht. In Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz. Im Detail sind die Vorgaben in der geltenden Corona-Verordnung geregelt.

 

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