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Abtreibungsrechts-Reform: Bischöfin warnt vor Polarisierung

News Abtreibungsrechts-Reform: Bischöfin warnt vor Polarisierung

Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
dpa

Frauen in Konfliktlagen und ethisch schwierige Fragen: Die Diskussion um die Teillegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen beschäftigt auch die Kirchen. Die Landesbischöfin sieht eine Gefahr.

In der Debatte um eine gesetzliche Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen wünscht sich die evangelische Landesbischöfin von Baden weniger Aufregung. Im Kernkonflikt gehe es um das ungeborene Leben und das Leben der Mutter, sagte Heike Springhart in Karlsruhe. «Das Dilemma lässt sich nicht plakativ auflösen.» Ethisch beschreibe der Konflikt ein sehr breites Feld. Es brauche Besonnenheit und eine abgewogene Antwort.

Neuregelung in Diskussion

Aktuell ist Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches eine Straftat – er wird aber nicht bestraft, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfindet und die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Der Bundestag berät derzeit über einen Gesetzentwurf, der eine Teillegalisierung vorsieht und den Abgeordnete verschiedener Fraktionen unterstützen.

Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei. Ohne Strafe soll ein Abbruch unter anderem auch bleiben, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er nach einer Vergewaltigung vorgenommen wird.

Ob die Initiative noch vor der Bundestagswahl im Februar Aussicht auf Erfolg hat, ist schwer zu sagen. Die letzte reguläre Sitzungswoche des Bundestags ist für Ende Januar angesetzt. Für eine erfolgreiche Neuregelung müsste bis dahin die erforderliche Mehrheit von 367 Abgeordneten erreicht sein.

Bischöfin warnt vor Stigmatisierung

Bischöfin Springhart hatte schon vor einigen Wochen vor Eile und Polarisierung gewarnt: «Aus evangelischer Sicht verbietet die Schwere dieses Konflikts ein vom Wahlkampf geprägtes beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren.»

Nun betonte die Landesbischöfin die gesellschaftliche Verantwortung bei dem komplexen Thema. Weder dürften Eltern stigmatisiert werden, die ihr Kind abtreiben ließen. Noch dürften sich jene rechtfertigen müssen, die sich etwa für die Geburt eines Babys mit Behinderungen entschieden.

Springhart zeigte sich offen für eine Beratungspflicht, betonte darüber hinaus aber Pro und Contra: Ein Argument für Straffreiheit sei, dass Frauen sonst stigmatisiert würden. Für eine weitere Verankerung im Strafrecht wiederum spreche, dass es um das Töten von Leben gehe, sagte sie. Jedenfalls sei die Annahme falsch, dass es sich jemand mit der Entscheidung leicht mache.

 

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