Nachrichten
Am Karlsruher Verwaltungsgericht: Sellner klagt gegen Aufenthaltsverbot

Nachrichten Am Karlsruher Verwaltungsgericht: Sellner klagt gegen Aufenthaltsverbot

Quelle: Frank Hammerschmidt/dpa
dpa

Wegen des «Remigrationskonzepts» hielt eine Gemeinde verfassungswidrige Äußerungen für wahrscheinlich. Das kann das Karlsruher Verwaltungsgericht nachvollziehen. Warum es Sellner trotzdem recht gab.

Martin Sellner, Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung, hat sich erfolgreich am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen ein Aufenthaltsverbot gewehrt. Damit hatte die Gemeinde Neulingen (Enzkreis) im August 2024 eine Lesung des Österreichers verhindert, der unter anderem für ein sogenanntes Remigrationskonzept bekannt ist.

Die Gemeinde hatte laut dem Gericht etwa argumentiert, dass Sellner wegen seiner verfassungswidrigen Positionen in Verbindung mit seiner hohen Reichweite eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehe. Es sei damit zu rechnen, dass er bei der Lesung Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung begehe. Dagegen klagte Sellner.

 

Meinungsfreiheit sticht Polizeigesetz

Das Gericht gab der Klage statt. Das Aufenthaltsverbot sei rechtswidrig gewesen. Die Gemeinde habe keine hinreichenden Anhaltspunkte genannt, dass eine strafrechtlich relevante Äußerung zu befürchten gewesen sei.

Zwar legte sie den Angaben nach unter Verweis auf das «Remigrationskonzept» nachvollziehbar dar, dass es wahrscheinlich sei, dass Sellner verfassungswidrige politische Meinungen äußern werde. Konkrete Tatsachen, dass er bei der geplanten Veranstaltung jedoch Straftaten begehen oder hierzu beitragen werde, habe sie indes nicht hinreichend benannt.

Wegen der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit sei es daher nicht möglich gewesen, ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz zu verhängen, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auf seinem Telegram-Kanal hatte Sellner damals geschrieben, die Polizei habe seine Lesung «gesprengt» und ihm einen Platzverweis für den gesamten Ort erteilt. Die Polizei teilte mit, das Verbot sei unmittelbar nach Beginn des nichtöffentlichen Treffens ausgehändigt worden. Sellner habe im Anschluss den Veranstaltungsraum verlassen und sei der Verfügung nachgekommen.

 

Gericht: Sellner-Konzept verstößt gegen Grundgesetz

Die Rechercheplattform «Correctiv» hatte 2024 über ein Treffen rechter Kreise in Potsdam berichtet. In die Schlagzeilen geriet es unter anderem wegen des Begriffs «Remigration», den Sellner nach eigenen Angaben dort verwendet hatte. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt sein Konzept gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde. Es erkenne nicht jeden Staatsbürger als gleichberechtigt an.

Sellner bezieht auch Staatsbürger mit Migrationshintergrund in sein Konzept ein, wenn diese sich nicht assimiliert (angeglichen oder angepasst) hätten. Er will sie nach eigenen Angaben zwar nicht abschieben lassen, aber mit Druck dazu bewegen, zu gehen.

 

Weitere Nachrichten

Außergewöhnliche Lage in den Alpen: Welche Gefahren drohen

Warum alte Karten und späte Tourenstartzeiten in den Alpen jetzt besonders gefährlich werden – Experten geben wichtige Tipps für sichere Bergtouren.

Diese Frau will in Karlsruhe Pionierarbeit am Quantencomputer leisten

Mathematikerin Ada Lovelace war im 19. Jahrhundert eine Pionierin im Programmieren. Beim Quantencomputing-Studium in Karlsruhe kann man in ihre Fußstapfen treten. Erste Einschreibung: von einer Frau.

Karlsruher Hochschule will Diamanten kaufen - und sammelt Spenden

Der Edelstein soll Herzstück eines Quantencomputers sein: Was die Hochschule Karlsruhe damit vorhat, warum es um Pioniergeist geht und was ein früherer Absolvent verspricht.

Niedriger Wasserstand an der Donau: Ungarn stoppt Atomkraftwerk – Stromversorgung unter Druck

Die Donau führt so wenig Wasser wie nie: Ungarn schaltet erstmals sein Atomkraftwerk komplett ab. Was das für Stromverbraucher jetzt bedeutet.

Viel Stau zur Ferienzeit: Autofahrer brauchen Geduld

Der Ferienstart in Bayern und Baden-Württemberg bringt viele Staus auf die Autobahnen. Der ADAC meldet bis zu 600 Kilometer Stau zur Mittagszeit.

Runter vom Gas: Was Autofahrer zur Speedweek im Südwesten wissen müssen

Unfallträchtige Strecken, Schulen, Baustellen – bei der Blitzerwoche wird an vielen Stellen kontrolliert. Bei der Aktion im April wurden in Baden-Württemberg mehr als 58.000 Verstöße festgestellt.






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.