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Amnestie: Warum Häftlinge vor Weihnachten früher freikommen können

News Amnestie: Warum Häftlinge vor Weihnachten früher freikommen können

Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
dpa

Es hat schon Tradition: Vor Weihnachten werden einige Häftlinge früher entlassen. Die Maßnahme ist nicht unumstritten. Aber den Gefangenen beschert die sogenannte Weihnachtsamnestie kostbare Zeit.

Von der fast schon traditionellen sogenannten Weihnachtsamnestie der baden-württembergischen Justiz haben in diesem Jahr mehr als 160 Häftlinge profitiert. Sie wurden nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen und können die Festtage zu Hause verbringen statt in der Zelle. Im vergangenen Jahr hatten 218 Häftlinge von der Amnestie profitiert.

Die Weihnachtsamnestie gibt es im Südwesten seit 1963. «Mit ihr soll die geordnete Wiedereingliederung in die Gesellschaft vereinfacht werden», sagte die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) zu den neuen Zahlen. «Betroffene sollen die Möglichkeit haben, noch vor den Feiertagen die ersten Schritte in ein eigenverantwortliches Leben zu organisieren und sich auf die Herausforderungen der Freiheit vorzubereiten», sagte sie.

 

Worum es bei der «Weihnachtsamnestie» geht

Bei der «Weihnachtsamnestie» geht es für gewöhnlich um Entlassungen, die aus humanitären Gründen ein paar Tage früher erfolgen. Häftlinge, die ohnehin um Weihnachten in Freiheit gelangen würden, sollen die Möglichkeit erhalten, vor den Feiertagen alle Behördengänge zu erledigen. So können sie etwa die Voraussetzungen schaffen, um Weihnachten eine gesicherte Wohnsituation zu haben. Auch in den meisten anderen Bundesländern werden Häftlinge dank der Weihnachtsgnade frühzeitig entlassen.

Die Amnestie ist in Baden-Württemberg allerdings an Bedingungen geknüpft. Einzelne Strafgefangene müssen mindestens seit September in Haft sein und mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden sein. Zudem darf gegen die Gefangenen in den vergangenen Monaten keine Disziplinarmaßnahme verhängt worden sein oder kein Auslieferungsverfahren vorliegen. Weiteres Ausschlusskriterium ist eine strafrechtliche Verfolgung wegen Straftaten während der Haft.

Im November saßen durchschnittlich rund 7.000 Menschen in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten, davon rund 6.500 im geschlossenen Vollzug.

 

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