News aus Baden-Württemberg
Bald keine Maske mehr für geimpfte Beschäftigte

News aus Baden-Württemberg Bald keine Maske mehr für geimpfte Beschäftigte

Quelle: Kira Hofmann

Für Kellner und andere Beschäftigte zum Beispiel in der Gastronomie ist die brandneue Corona-Verordnung schon wieder auf dem alten Stand. Denn die Vorgaben zur Maskenpflicht sollen in einigen Bereichen schon bald geändert werden.

Die Maskenpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte zum Beispiel in der Gastronomie soll sehr bald wieder gelockert werden. Darauf haben sich Sozialminister Manne Lucha (Grüne) und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink am Freitag in einem Gespräch geeinigt. Demnach können geimpfte oder genesene Mitarbeiter beispielsweise von Restaurants und Cafés auf eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus verzichten, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist und dies der Arbeitsschutzverordnung entspricht.

Die aktuelle Corona-Verordnung, die noch eine Maskenpflicht vorschreibt, werde entsprechend angepasst, sagte Lucha der Deutschen Presse-Agentur. Er versprach eine «möglichst einfache und praktikable Anwendung für die Beschäftigten». «Dann müssen geimpfte und genesene Beschäftigte bei 2G auf eigenen Wunsch auch keine Maske mehr tragen», sagte Lucha. Die neuen Lockerungen sollen nicht nur für die Gastronomie gelten, sondern überall dort, wo bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie ein sogenanntes Optionsmodell für geimpfte oder genesene Gäste gilt.

Bislang sehen die an diesem Freitag in Kraft getretenen neuen Corona-Regeln eine Maskenpflicht für Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr vor. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte nun die angekündigten Änderungen. «Das freut uns natürlich» sagte der Sprecher des Landesverbands. «Jeder, der im Service mit Maske arbeitet, weiß, wie anstrengend das ist.» Mitarbeitende der Gastronomie sollten unter 2G-Bedingungen nicht schlechter gestellt werden als Gäste mit dem gleichen Impfstatus.

Der jüngsten Entscheidung des Sozialministeriums war eine Auseinandersetzung vorausgegangen zwischen Brink, dem obersten Datenschützer des Landes, und dem Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl. Er halte es für nicht nachvollziehbar, wenn geimpfte Kellner nach der neuen Corona-Verordnung eine Maske tragen müssten, geimpfte Gäste hingegen nicht, hatte Lahl dem SWR Fernsehen gesagt und hinzugefügt: «Das hat uns der Datenschutzbeauftragte des Landes eingebrockt.»

Brink sei dagegen gewesen, dass diejenigen, die geimpft sind, keine Maske tragen müssten, weil man dadurch die Maskenträger als nicht Geimpften kenntlich mache. «Und dagegen hat er sich ausgesprochen», sagte Lahl. Daher müssten alle «in die saure Gurke beißen – sprich Maske aufsetzen», sagte er.

Brink wies die Vorwürfe hingegen zurück. Eine mögliche Lockerung der Maskenpflicht für Beschäftigte sei keineswegs an einem «Veto» des Datenschutzes gescheitert. Er habe davon abgeraten, die Maskenpflicht nur dann zu lockern, wenn ganze Beschäftigtengruppen ihren Impfstatus gegenüber dem Arbeitgeber offenlegten. Dadurch könnten sie untereinander in Konflikt geraten, das wiederum würde die Freiwilligkeit der Offenlegung in Frage stellen.

«Selbstverständlich gibt der Datenschutz als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jedem Bürger das Recht, seinen Impfstatus mit anderen zu teilen, auch mit dem Arbeitgeber», machte Brink deutlich. Es dürfe aber kein unzulässiger Druck auf diese Entscheidung ausgeübt werden. «Deswegen darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht nach Gesundheitsdaten seiner Beschäftigten fragen.»

Indirekt kritisierte Brink zudem, nicht ausreichend in die Planung der neuen Corona-Verordnung eingebunden worden zu sein. «Bei einer angemessenen Beteiligung hätte der Landesbeauftragte dabei helfen können, Lösungen zu finden», ließ er am Freitag vor dem Gespräch mit Lucha mitteilen. Mit der neuen Regelung greift die Landesregierung nun nach eigenen Angaben eine Anregung Brinks auf.

 

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