News aus Baden-Württemberg
BGH in Karlsruhe stärkt Rechte zu betreuender Menschen

News aus Baden-Württemberg BGH in Karlsruhe stärkt Rechte zu betreuender Menschen

Quelle: Uli Deck
dpa

Manchmal brauchen Menschen aus gesundheitlichen Gründen Hilfe, um Dinge zu erledigen. Dabei haben sie Mitspracherecht – auch wenn der eigene Wunsch aus Sicht Dritter nicht der beste Weg ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte zu betreuender Menschen bei der Auswahl ihres Betreuers gestärkt. Wünscht ein erwachsener Mensch aus freien Stücken einen bestimmten Betreuer und lehnt einen anderen ab, ist dies demnach auch dann zu respektieren, wenn die Fortführung der bestehenden Betreuung objektiv vorteilhaft wäre. «In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen», heißt es in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Konkret geht es um eine 1985 geborene Frau mit Asperger-Syndrom, eine Form von Autismus. Seit 2014 hat sie den Angaben nach eine rechtliche Betreuung unter anderem für Finanz- und Versicherungsfragen. Für Gesundheitsthemen war keine Betreuung angeordnet. Der Betreuer habe im September 2022 angeregt, den Aufgabenkreis um die Gesundheitssorge zu erweitern. Hintergrund war demnach, dass das Sozialamt keine Beträge mehr an die Krankenkasse zahlte wegen fehlender Mitwirkung der Frau, nachdem diese auf Anraten ihrer Mutter ihre Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden hatte.

Die Vorinstanzen folgten dem. Sie verkannten dabei aus Sicht des BGH jedoch, dass die Entscheidung dem freien Willen der Frau widersprochen habe. Diese habe die Erweiterung des Aufgabenkreises der Betreuung um den Bereich der Gesundheitssorge an die Bedingung geknüpft, dass insoweit ihre Mutter als Betreuerin bestellt wird. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Ravensburg daher auf und verwies die Sache zurück. (Az. XII ZB 217/23)

 

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