Baden-Württemberg
Bis 20 Personen? CDU will Beschränkungen weiter lockern

Baden-Württemberg Bis 20 Personen? CDU will Beschränkungen weiter lockern

Die Infektionen gehen zurück, das Land erwacht vielerorts aus der Corona-Zwangspause. Die Regeln sorgen indes weiter für Verwirrung. Derzeit ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die CDU will das umdrehen und die Vorgaben lockern.

Die CDU fordert angesichts sinkender Infektionszahlen deutliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Land. Demnach sollen bald Ansammlungen von bis zu 20 statt bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit erlaubt sein. So steht es in einem vorläufigen Entwurf der Corona-Verordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zudem möchte die CDU von Anfang Juli an Veranstaltungen mit bis zu 250 Leuten freigeben. Noch größere Veranstaltungen sollen bis mindestens Ende August untersagt bleiben. Betriebsverbote gäbe es dann nur noch explizit für Diskotheken, Clubs und Bordelle.

Die neue Verordnung soll bereits nächsten Dienstag durchs Kabinett gehen und nach CDU-Vorstellung am 1. Juli in Kraft treten. Die CDU-Vorschläge befinden sich aber noch in Ressortabstimmung. «Angesichts der weiterhin sehr positiven Entwicklung bei den Infektionszahlen glauben wir, dass man diese Lockerungen verantworten kann», sagte CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart.

In der Öffentlichkeit dürfen sich im Südwesten derzeit Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen. Wenn alle Personen verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung.

Mit der neuen Verordnung sollen auch Regeln entschlackt und vereinfacht werden. «Derzeit ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Künftig soll gelten: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist», sagte Reinhart. Die Ministerien müssten ihre Unterverordnungen in den nächsten Wochen daraufhin überprüfen, ob die Regeln im Detail wirklich noch alle nötig sind.

«Wir sprechen noch über Details», sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). «Ich bin aber zuversichtlich, dass wir am Dienstag im Kabinett eine Regelung beschließen können, die einfacher und verständlicher ist als die bisherige Verordnung.»

Es ist ein ziemlicher Wildwuchs an Vorgaben entstanden, seitdem die grün-schwarze Koalition vor rund drei Monaten die erste Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie erließ. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) selbst sprach kürzlich von einem «unüberschaubaren Gesamtkunstwerk». Auf die Neuordnung gedrungen hat vor allem die CDU-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl, Susanne Eisenmann.

Hinsichtlich der Lockerungen gibt sich die grüne Seite der Regierung hingegen zurückhaltend mit Blick auf die Vorschläge des Koalitionspartners. Man kommentiere grundsätzlich nicht Äußerungen einzelner Parteien, heißt es etwa aus dem Gesundheitsministerium.

Die Kabinettsvorlage befinde sich in der Abstimmung, sagte ein Regierungssprecher. Es sei kein Ausweis ordentlichen Regierens, «diese Abstimmung über die Öffentlichkeit erfolgen zu lassen». Die Regeln sollen nach Auftrag des Koalitionsausschusses an das Justizministerium mit der neuen Corona-Verordnung schlanker und übersichtlicher werden. «Inhaltliche Änderungen sind davon nicht gedeckt.» Davon abgesehen stünden die Vorschläge der CDU nicht im Einklang mit den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin vom Mittwoch – «diese sind von Vorsicht und Maß und Mitte geprägt und ganz im Sinne des Ministerpräsidenten», heißt es aus dem Staatsministerium in Stuttgart.

Nach langem Streit im Umgang mit der Corona-Krise hatten sich Bund und Länder am Mittwoch zusammengerauft und in wichtigen Bereichen ein einheitliches Vorgehen vereinbart. Der Beschluss sieht etwa die Rückkehr zum Regelbetrieb der Schulen, die Beibehaltung der Abstandsregeln sowie das weitere Verbot für Großveranstaltungen vor.

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