News Bundestagswahl 2025: Eröffnung des Briefwahlbüros in Karlsruhe
Wer am Wahltag nicht an der Urne wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Am Montag, 10. Februar 2025, öffnet das Briefwahlbüro in den rollstuhlzugänglichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Kriegsstraße 100, teilt die Stadt mit.
Eröffnung des Karlsruher Briefwahlbüros
Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind rund 203.000 wahlberechtigte Karlsruherinnen und Karlsruher aufgerufen zu entscheiden, wer aus dem Karlsruher Wahlkreis 271 künftig im Bundestag vertreten sein soll.
Wer am Wahltag nicht an der Urne wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Am Montag, 10. Februar 2025, öffnet das Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100.
Es ist dann jeweils montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet und am letzten Öffnungstag, Freitag, 21. Februar, bis 15:00 Uhr.
Im Briefwahlbüro stehen während des Briefwahlbetriebs Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe für Fragen zur Briefwahl und für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen zur Verfügung. Außerdem haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen sowie die Wahlbriefe vor Ort abzugeben.
Weitere Informationen zur Briefwahl
Wie wird Briefwahl beantragt?
Es gibt verschiedene Antragswege, wobei die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen durch das automatisierte Verfahren am schnellsten bearbeitet wird.
Online von zu Hause
Briefwahlunterlagen können bequem von zu Hause aus online beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung einfach den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über die Internetadresse www.karlsruhe.de/wahlen aufzurufen und auszufüllen.
Schriftlich per Post
Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Hierfür muss der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindende Antrag ausgefüllt und per Post in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesendet werden.
Persönlich im Briefwahlbüro
Ab Montag, den 10. Februar, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 beantragt werden.
Wie werden die Briefwahlunterlagen ausgefüllt?
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Merkblatt mit grafischen Erläuterungen, einem Wahlschein mit abtrennbarem roten Wahlbriefumschlag, einem Stimmzettel und einem weißen Stimmzettelumschlag.
Im ersten Schritt wird der Stimmzettel gekennzeichnet. Es gibt jeweils eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der ausgefüllte Stimmzettel muss anschließend in den weißen Stimmzettelumschlag gesteckt und zugeklebt werden.
Im zweiten Schritt muss auf der Rückseite des Wahlscheins die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnet werden. Ohne diese Unterschrift ist der Wahlschein ungültig.
Im dritten Schritt wird der rote Wahlbriefumschlag abgetrennt. In diesen Umschlag wird der unterschriebene Wahlschein sowie der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag gesteckt und verschlossen.
Im vierten Schritt kann der rote Wahlbrief unfrankiert innerhalb Deutschlands in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden oder direkt in den Briefkasten des Wahlamts der Stadt Karlsruhe, Zähringerstraße 61, eingeworfen oder persönlich im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 abgeben/eingeworfen werden.
Damit die Stimme gewertet werden kann, muss der Wahlbrief spätestens am 23. Februar, bis 18:00 Uhr, das Wahlamt der Stadt Karlsruhe erreicht haben.
Bei Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post im Inland sollte dies spätestens am Mittwoch, 19. Februar, erfolgen, damit der Wahlbrief am Sonntag, 23. Februar, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen ist. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt.
Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen beim Wahlamt, Zähringerstr. 61, abgegeben werden, dies ist sogar bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar, 18:00 Uhr, möglich