Nachrichten
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Versammlungsfreiheit hat klare Grenzen

Nachrichten Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Versammlungsfreiheit hat klare Grenzen

Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB
dpa

Wann endet das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit? Karlsruhe hat im Fall einer Sitzblockade gegen Abtreibungsgegner eine klare Grenze gezogen.

Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein unentbehrliches und grundlegendes Gut, hat aber auch Grenzen. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klar und wies eine Beschwerde eines Teilnehmers an einer Sitzblockade zurück. Der Mann hatte vor über zehn Jahren an dieser Gegendemonstration gegen die katholischen Piusbrüder teilgenommen, die damals gegen Abtreibung protestiert hatten. Die Sitzblockade hatte die Kundgebung der Abtreibungsgegner massiv behindert.

Versammlungsfreiheit hat Grenzen

Zwar unterliege auch eine Sitzblockade grundsätzlich der Versammlungsfreiheit. Eine strafgerichtliche Verurteilung – in diesem Fall eine Geldstrafe – sei aber gerechtfertigt gewesen, da die Aktion ausschließlich darauf ausgerichtet gewesen sei, eine andere Versammlung stark zu stören.

Der konkrete Fall liegt schon mehr als zehn Jahre zurück: In Freiburg hatte die Piusbruderschaft damals eine Versammlung zum «Schutz des ungeborenen Lebens» angemeldet. Unter anderem Anhänger der Freiburger Antifa organisierten sich zu einer unangemeldeten Gegendemonstration.

Grobe Störungen von Versammlungen sind zu ahnden

Rund 70 Aktivisten setzten sich dem etwa 100 Personen umfassenden Demonstrationszug der Priestervereinigung in den Weg, skandierten Sprechchöre wie «Mittelalter, Mittelalter, hey, hey» oder «Eure Priester sind so schwul wie wir» und störten die Gesänge und Gebete der Piusbruderschaft mit Trillerpfeife und Sirenen. Die Polizei hatte die Blockierer mehrfach vergeblich aufgefordert, den Weg für die Abtreibungsgegner freizugeben. Die vielfach älteren Abtreibungsgegner, teils mit Rollator unterwegs, kamen kaum an der Sitzblockierern vorbei. Letztlich mussten die Sitzblockierer von der Straße getragen werden.

Einer der Gegendemonstranten wurde später am Amtsgericht Freiburg wegen der Störung von Versammlungen und Aufzügen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht wies seine Berufung gegen das Urteil im September 2020 zurück. Der Angeklagte wandte sich als letzte Chance nach Karlsruhe – ohne Erfolg. (Az. 1 BvR 2428/20)

Im Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes ist bereits geregelt, dass Menschen bestraft werden können, die erlaubte Kundgebungen oder Aufzüge mit Gewalt oder groben Störungen sprengen und verhindern wollen. Zur Debatte stand nun, ob das auch gilt, wenn diese Personen ihrerseits an einer vom Versammlungsrecht geschützten Kundgebung teilnehmen. Dies bejahten die Richter. Denn das Recht, seine Meinung gemeinsam mit anderen öffentlich kund zu tun, sei nicht dazu gedacht, Menschen mit anderen Meinungen in eben diesem Recht zu behindern.

 

Weitere Nachrichten

Baugenehmigungen steigen – Baden-Württemberg setzt Zeichen

Die Landesregierung sieht im Anstieg der Baugenehmigungen einen Hoffnungsschimmer. Doch wann werden daraus tatsächlich neue Wohnungen?

Trockenheit setzt neuen Weihnachtsbaumkulturen stark zu

Viele frisch gepflanzte Christbäume kämpfen mit der Trockenheit – doch für die nächste Saison erwartet der Verband noch keine Engpässe.

Es wird herbstlich: Was man zur Kürbissaison in Baden-Württemberg wissen sollte

Sonnenbrand statt Herbstkälte: Die Kürbissaison beginnt früh, der heiße Sommer hat Spuren hinterlassen. Was Kürbisbauern jetzt ernten und was Verbraucher erwartet.

Nach Parkhausbrand in Karlsruhe: Abschleppfirma bringt Autos zu Besitzern

Das Parkhaus in der Karlsruher Amalienstraße ist nach dem Feuer gesperrt. Wie Autobesitzer nun an ihren Wagen gelangen.

Bürger beschweren sich: Gestank in beliebter Bodensee-Stadt gibt Rätsel auf

Seit einiger Zeit klagen Menschen in Friedrichshafen über unangenehme Gerüche in der Nacht. Messungen brachten bisher keine Lösung. Jetzt setzt die Stadt auf die Nasen der Bürger.

Karlsruher Back-Influencerin Sally Özcan verrät Baby-Geschlecht

Die 37-Jährige teilt in einem Video das Geschlecht ihres dritten Kindes und zeigt sich überrascht von ihrem eigenen Bauchgefühl.






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.