Corona in Baden-Württemberg
Corona: Bislang 450 Verfahren wegen Teil-Impflicht

Corona in Baden-Württemberg Corona: Bislang 450 Verfahren wegen Teil-Impflicht

Quelle: Kay Nietfeld
dpa

Mehr als drei Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken sind zwar erste Bußgelder verhängt worden.

In der Summe laufen aber nur wenige Verfahren gegen ungeimpfte Pflegekräfte. Nach einer Umfrage des Sozialministeriums bei den baden-württembergischen Gesundheitsämtern sind mehr als 450 Bußgeldverfahren anhängig gegen Pflegerinnen und Pfleger, die trotz der Pflicht keinen Impfnachweis vorlegen konnten.

Rund 37 000 Bedienstete seien von den Behörden aufgefordert worden, einen entsprechenden Pass nachzureichen, etwas weniger als jeder Dritte von ihnen habe dies auch getan oder begonnen, sich impfen zu lassen. Weitere fast 1500 Menschen können sich nach eigenen Angaben aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen, wie das Ministerium am Freitag mitteilte.

Kliniken befürchten wegen der Teil-Impfpflicht einen Personalmangel und eine nicht ausreichende Versorgung von Patienten. Joachim Walter, Präsident des Landkreistags, warnt, die Impfpflicht könne den den Pflegenotstand im Land verschärfen. Er dringt darauf, die Regel auszusetzen, die Mitte März gilt. Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste müssen seither Mitarbeitende beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise gibt.

Die Gesundheitsämter betrachten bei der Kontrolle der Impfpflicht jeden Fall einzeln. Zunächst wird versucht, die Betroffenen von der Maßnahme zu überzeugen. Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Amt «innerhalb einer angemessenen Frist» das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro ist möglich. Die Betreiber können aber auch versuchen, individuelle Lösungen zu finden, um den Schutz gefährdeter Gruppen zu gewährleisten. Dazu zählten etwa patientenferne Tätigkeiten oder besondere Hygienemaßnahmen für Beschäftigte, um Betretungsverbote zu vermeiden.

 

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