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Dank Briefwahl: Häftlinge in Baden-Württemberg können Bundestag wählen

News Dank Briefwahl: Häftlinge in Baden-Württemberg können Bundestag wählen

Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
dpa

Rund 7.000 Menschen sitzen in den Gefängnissen Baden-Württembergs. Bei der Bundestagswahl kann weniger als die Hälfte davon wählen.

Zur Bundestagswahl am 23. Februar sind auch zahlreiche Häftlinge in den Gefängnissen Baden-Württembergs zur Stimmabgabe aufgerufen. Von den 6.939 Gefangenen und Sicherungsverwahrten in den Justizvollzugsanstalten des Landes (Stand 30. Januar 2025) besitzen 3.139 die deutsche Staatsangehörigkeit, sind volljährig und damit wahlberechtigt. Das teilte ein Sprecher des Justizministeriums in Stuttgart mit.

Die wahlberechtigten Gefangenen und Sicherungsverwahrten nehmen in der Regel durch Briefwahl teil, sofern ihnen zur Teilnahme an der Wahl in dem für sie zuständigen Wahlbezirk nicht Ausgang oder Urlaub gewährt worden ist. «Die Wahlbriefe werden nicht geöffnet», sagte der Behördensprecher.

Sonstige Post darf – neben den seitens der Haftgerichte angeordneten Briefkontrolle – überwacht werden, soweit dies etwa aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. «Das bedeutet, dass nicht jedes Schreiben einer inhaltlichen Textkontrolle unterzogen wird. Bei ein- und ausgehender Post erfolgt jedoch eine Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände, wie zum Beispiel Bargeld oder Betäubungsmittel», sagte der Sprecher.

Häftlinge wählen eher selten

Um sicherzustellen, dass bei der Briefwahl der Stimmzettel unbeobachtet ausgefüllt und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann, stellen die Anstalten einen Raum zur Verfügung. Die Gefangenen können dies beispielsweise auch in ihrem Haftraum tun.

Eine belastbare und statistisch gestützte Auskunft über die Wahlbeteiligung etwa bei den vorangegangenen Bundestagswahlen ist laut Justizministerium nicht möglich. «Nach vereinzelten Rückmeldungen von Justizvollzugseinrichtungen bezüglich der Beteiligung von Gefangenen an Wahlen in der Vergangenheit war diese dort eher gering», sagte der Behördensprecher.

Die Gefangenen werden demnach rechtzeitig vor der Wahl über ihr Wahlrecht informiert und über die Voraussetzungen, unter denen sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können.

 

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