Nachrichten Diakonisches Werk meldet: Nach Straßenstrichverbot in Karlsruhe – Situation verschlechtert
Seit dem 21. März 2025 gilt in Karlsruhe ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution. Aus Sicht der Beratungsstelle Luise des Diakonischen Werkes Karlsruhe habe sich durch das Verbot die Situation der betroffenen Frauen nicht verbessert – im Gegenteil.
Frauen seien stärker belastet und gefährdeter
Laut einer Pressemedlung der Beratungsstelle Luise des Diakonischen Werkes Karlsruhe habe das aktuelle Straßenstrichverbot in Karlsruhe die Situation der betroffenen Frauen nicht verbessert: Die Frauen seien nun stärker belastet, gefährdeter und für Hilfsangebote schwerer erreichbar als zuvor.
Viele Frauen äußerten demnach wieder in Karlsruhe arbeiten zu dürfen. Mehrmals pro Woche erkundigten sie sich bei unseren Beraterinnen, ob es von der Stadt bereits neue Informationen gebe, teilt die Beratungsstelle mit.
Für die Frauen bedeutete das Ausweichen nach Bruchsal unter anderem erhöhte Fahrtkosten und katastrophale Arbeitsbedingungen (keine Mülleimer zur Entsorgung von Kondomen, keine Toiletten oder Sitzgelegenheiten sowie kein Schutz vor Wind und Regen).
Die Folgen dieser Verschlechterungen seien so gravierend, dass die Frauen teilweise obdachlos werden oder ins Ausland ausgewichen.
Arbeit der Beratungsstelle Luise erschwert
Das Verbot habe die Arbeit der Beratungsstelle Luise massiv erschwert. Während in Karlsruhe wöchentlich etwa 15 Frauen regelmäßig im Rahmen der aufsuchenden Arbeit angetroffen werden konnten, waren in Bruchsal nur noch vier bis sieben regelmäßig zu erreichen.
Viele Frauen verloren die Beraterinnen aus den Augen: Dadurch seien ihre Lebens- und Arbeitssituation kaum noch einzuschätzen. Auch mit neuen Frauen sei es schwieriger, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, wenn die Begegnungen unregelmäßig blieben, heißt es weiter.
Verbot schütze nicht vor Ausbeutung, Zwang oder Gewalt
Bereichsleitung David Ostern erklärt: „Die Beratungsstelle Luise fordert, dass die Perspektiven der betroffenen Frauen und die Expertise der Fachberatungen ernsthaft berücksichtigt werden. Fest steht: Ein Verbot allein schützt nicht vor Ausbeutung, Zwang oder Gewalt. Im Gegenteil, es verschärft Risiken und erschwert Hilfsangebote. Nötig sind Lösungen, die die Realität der Frauen in den Blick nehmen, sichere Arbeitsbedingungen schaffen, Zugang zu Beratung gewährleisten, den Ausstieg unterstützen und vor allem ermöglichen, dass der Kontakt zu den Frauen nicht verloren geht.“